Mitteilungsvorlage - MV/0240/13
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltswirtschaftliche Sperre gem. § 30 GemHKVO
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- 20 Finanzwirtschaft
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss
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Anhörung
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13.08.2013
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Anhörung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Anhörung
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29.08.2013
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Sachverhalt:
Die vom Rat der Stadt Celle in seiner Sitzung am 14.03.2013 beschlossene 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 ist in den genehmigungspflichtigen Teilen durch das Nds. Ministerium für Inneres und Sport am 15.Mai.2013 genehmigt worden.
Der 1. Nachtragshaushaltsplan 2013 wurde mit folgenden Eckdaten durch den Rat beschlossen:
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Ordentliche Erträge |
201.567.000 € |
Ordentliche Aufwendungen |
204.936.900 € |
Ordentliches Jahresergebnis |
- 3.369.900 € |
Außerordentliche Erträge | 32.000 € |
Außerordentliche Aufwendungen |
744.000 € |
Außerordentliches Ergebnis |
-712.000 € |
Jahresergebnis |
- 4.081.900 € |
Entgegen den Prognosen der regionalisierten Steuerschätzungen vom November vergangenen und Mai dieses Jahres hat sich die Gewerbesteuer im Stadtgebiet im ersten Halbjahr 2013 negativ entwickelt. Aufgrund von Gewerbesteuerveranlagungen vergangener Jahre und vorliegender Herabsetzungsanträge bezüglich der Gewerbesteuervorauszahlungen für 2012 und 2013 mussten Beträge in Höhe mehrerer Millionen erstattet bzw. das Anordnungssoll für 2013 nach unten korrigiert werden. Die aktuellen Daten führen aus Sicht des „vorsichtigen Kaufmanns“ nicht dazu, davon ausgehen zu können, dass die veranschlagten Erträge aus der Gewerbesteuer tatsächlich erreicht werden. Eine gegebenenfalls erforderlich werdende Korrektur wird unter Berücksichtigung der weiteren Entwicklung über den 2. Nachtragshaushalt 2013 erfolgen.
Ferner liegen die ersten Mittelanmeldungen für den 2. Nachtrag zum Haushalt 2013 vor. In der Gesamtbetrachtung unter Einbeziehung der Gewerbesteuer wird eine Verschlechterung des ordentlichen Ergebnisses um rund 6 Mio. € erwartet.
Der Oberbürgermeister hat daher am 03.07.2013 eine haushaltswirtschaftliche Sperre gemäß
§ 30 Gemeindehaushalts- und -kassenverordnung angeordnet.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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19,6 kB
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