Beschlussvorlage - BV/0285/13
Grunddaten
- Betreff:
-
Fortsetzung der Förderung der Jugendwerkstatt in den Jahren 2014/2015
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB 4 Bildung, Jugend und Soziales
- Ziele:
- Umsetzung des Hochwasserschutzes für die Stadt Celle
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Geplant
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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17.09.2013
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Der aktuelle Kooperationsvertrag mit der Jugendwerkstatt wird unter Einbeziehung des Café Frau Amboss und der bisherigen Anteilsfinanzierungen bis zum 30.06.2015 mit den entsprechenden Änderungen in § 5 verlängert. Die maximale Förderung liegt im Jahr 2014 bei 155.000 Euro und im Jahr 2015 bei 77.500 Euro.
Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 31.08.2010 beschlossen, die Jugendwerkstatt und das Café Frau Amboss von 2011 bis Ende 2013 bei anteiliger Förderung durch die Agentur für Arbeit weiter zu unterstützen.
Die Förderung erfolgt auf der Grundlage des Kooperationsvertrages zwischen der Stadt Celle und der Jugendwerkstatt in der Fassung aus dem Jahr 2010. Danach trägt die Stadt Celle die notwendigen Sachkosten, die nicht von der Agentur für Arbeit und vom Land Niedersachsen nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zu den Ausgaben von Werkstätten im Rahmen der Jugendsozialarbeit (EU Mittel) getragen werden. Entgelte für Leistungen und Leistungen Dritter, insbesondere Fördermittel des Landkreises, der Arbeitsverwaltung und anderer Träger sind vorrangig zur Reduzierung des städtischen Zuschusses einzusetzen.
Im momentan gültigen Vertrag hat die Stadt die Fördermittel auf maximal 140.000 Euro (plus jährliche Steigerung von 3.000 ) festgelegt. In den vergangenen Jahren hat die Agentur für Arbeit zwischen 83.000 und ca. 90.000 Euro an Fördermitteln übernommen.
2012 betrug der städtische Zuschuss für die Werkstatt und für das Café Frau Amboss 62.457,80 . Der Rest wurde von der Jugendwerkstatt direkt mit der Agentur für Arbeit sowie der NBank verrechnet.
Der Kooperationsvertrag endet am 31.12.2013, zeitgleich mit der Förderperiode des Landes Niedersachsen und der damit verbundenen EU-Förderrichtlinien.
Gemäß der Richtlinie gehört der Landkreis Celle zum Konvergenzgebiet und somit wird die Jugendwerkstatt mit 75 % durch die NBank gefördert. Diese Förderung sollte ab 2014 auf 50% reduziert werden. Die NBank hat der Jugendwerkstatt mitgeteilt, dass die 75%-ige Förderung bis zu einem Maximalbetrag von 165.000 jährlich bis zum 30.06.2015 verlängert wird.
Die Jugendwerkstatt bittet darum den Kooperationsvertrag für den o. g. Zeitraum unter Einbeziehung des Cafés Frau Amboss und folgender Anpassung in § 5 zu verlängern:
§ 5 (alt)
Die Stadt Celle übernimmt ab dem 01.01.2011 bis zum 31.12.2013 die notwendigen Personal und Sachkosten für Teilnehmer/-Innen aus der Stadt Celle, die nicht von der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Jugendwerkstätten durch das Land Niedersachsen getragen werden bis zu einem Maximalbetrag in Höhe von 140.000,00 jährlich. Ab dem Jahr 2012 kann zusätzlich die notwendige Anpassung der Personalkosten im Rahmen der tariflichen Steigerungen (TV-L) vereinbart werden.
Sachkosten für die Durchführung von Aufträgen werden nicht übernommen. Entgelte für Leistungen und Leistungen Dritter, insbesondere Fördermittel des Landkreises Celle und anderer Träger sind vorrangig einzusetzen.
§ 5 (neu)
Die Stadt Celle übernimmt ab dem 01.01.2014 bis zum 30.06.2015 die notwendigen Personal- und Sachkosten für Teilnehmer/-innen aus der Stadt Celle, die nicht von der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Jugendwerkstätten durch das Land Niedersachsen getragen werden bis zu einem Maximalbetrag in Höhe von 155.000,00 jährlich. Ab dem Jahr 2015 kann zusätzlich die notwendige Anpassung der Personalkosten im Rahmen der tariflichen Steigerungen (TV-L) vereinbart werden. Sachkosten für die Durchführung von Aufträgen werden nicht übernommen. Entgelte für Leistungen und Leistungen Dritter, insbesondere Fördermittel des Landkreises Celle und anderer Träger sind vorrangig einzusetzen.
Der maximale Förderungsbetrag von 155.000,00 könnte nur entstehen, wenn die Agentur für Arbeit die Förderung der Jugendwerkstatt einstellen würde. Die Erhöhung begründet sich durch Personalkostensteigerungen der letzten Jahre sowie durch die veränderte Förderpraxis der NBank.
Laut Wirtschaftsplan (bei gleich bleibender Förderung durch die Agentur für Arbeit) kalkuliert die Jugendwerkstatt für 2014 einen städtischen Zuschuss von 64.116,00 .
Anlagen
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