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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - MV/0291/13

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

In der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing am 20.02.2013 bekundeten Ausschussmitglieder ihr Interesse, wirtschaftliche Entwicklungsmöglichkeiten der Innenstadt in Bezug zum Denkmalschutz zu diskutieren und dazu den Stadtdenkmalpfleger anzuhören. Dieses Anliegen wird in der aktuellen Sitzung aufgegriffen.

 

Für die wirtschaftliche Entwicklung des Oberzentrums Celle als Handelsstandort ist es notwendig, die Innenstadt so zu entwickeln, dass dort zeitgemäße Geschäftsmodelle im Handel, in der Gastronomie und Dienstleistungen umsetzbar sind. Diese zentrale Forderung aus der Sicht der Wirtschaftsförderung lässt sich inhaltlich weiter differenzieren. Für die unternehmerische Praxis bedeutet das u. a.:

 

-          Verfügbarkeit geeigneter Verkaufs- und Lagerflächen in angemessener Größe und Zuschnitt,

-          Bedarf an einigen größeren Verkaufsflächen, größer als 500 qm,

-          attraktive Schaufensterfronten,

-          Außenwerbung,

-          Barrierearmut / Barrierefreiheit des Objektes,

-          gute verkehrliche Erreichbarkeit, gute Anlieferung und Lagerung,

-          Gestaltungsspielräume im Innen- und Außenbereich des Objektes (z. B. Möblierung, Begrünung),

-          hohe Aufenthaltsqualität.

 

Das Einkaufen muss in umfassender Hinsicht zum Erlebnis werden und bleiben. Dies gilt sowohl für die Innenstadt als Ganzes als auch für einzelne Bauobjekte und Lagen. So kann sich Celle im Standortwettbewerb der Einkaufsstädte und gegenüber dem weiter zunehmenden Internethandel behaupten.

Der Rat der Stadt Celle hat im Jahr 2010 eine Sanierungssatzung für die Altstadt von Celle beschlossen und damit das Gebiet der Altstadt als förmliches Sanierungsgebiet entsprechend dem Baugesetzbuch festgelegt.

 

Dies bildete die Grundlage für die Aufnahme in das Städtebauförderprogramm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ des Bundes und der Länder. Dieses Förderprogramm hat zum Ziel, bau- und kulturhistorisch wertvolle Stadtkerne in ihrer baulichen und strukturellen Eigenart und Geschlossenheit zu erhalten und zukunftsweisend weiter zu entwickeln. Die historischen Altstädte sollen dabei keinesfalls zu Museen werden, sondern sich zu lebendigen Orten entwickeln, die auch unter heutigen Bedingungen für Wohnen, Arbeit, Kultur und Freizeit gleichermaßen attraktiv sind.

 

Am 07.05.2009 hat der Rat der Stadt Celle beschlossen, die Altstadt zur Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm anzumelden. Gleichzeitig wurde beschlossen, vorbereitende Untersuchungen gem. § 141 BauGB einzuleiten. Diese beinhalten eine Bestandsaufnahme des Sanierungsgebietes im Hinblick auf städtebauliche Missstände, definiert die entsprechenden Sanierungsziele sowie ein Erneuerungskonzept zur Beseitigung der städtebaulichen Missstände einschließlich eines Kostenrahmens. Das Ergebnis der vorbereitenden Untersuchungen wurde dann am 01.10.2009 vom Rat beschlossen und bildet seither die Grundlage für die Entwicklung der Altstadt.

 

Mit der Aufnahme im Jahr 2010 in die Städtebauförderung sind alle privaten und öffentlichen Einzelmaßnahmen im Gebiet anhand dieser Entwicklungsziele zu beurteilen, die zudem mit den Ergebnissen des Städtebaulichen Wettbewerbes „Altstadt Celle – Leben in der Mitte“ untermauert wurden. Ziel der städtebaulichen Gesamtmaßnahme ist die nachhaltige zukunftsfähige Entwicklung der Altstadt unter Einsatz von Städtebauförderungsmitteln.

 

Seit Juli dieses Jahres ist die GOS mbH als treuhänderischer Sanierungsträger mit der Durchführung der Altstadtsanierung beauftragt. Sie fungiert hierbei als erster Ansprechpartner für alle Einzelmaßnahmen, die in der Altstadt durchgeführt werden.

 

Um wirtschaftliche Betätigung und Denkmalschutz bestmöglich in Einklang zu bringen, zielt der Lösungsansatz der Verwaltung unter Einbeziehung der Stadtentwicklungsplanung, Städtebauförderung, Bauaufsicht, Denkmalschutz und der Feuerwehr auf eine intensive Kommunikation der Beteiligten insbesondere auch im Vorlauf auf offizielle Bauanträge ab. Dabei nimmt die Untere Denkmalschutzbehörde (UDB) folgende Rollen wahr:

 

       Die UDB berät und unterstützt die Gebäudebesitzer und Geschäftsbetreiber bei der Planung von Baumaßnahmen. Sie arbeitet dabei eng mit der Städtebauförderung, der Stadtentwicklungsplanung, der Bauaufsicht und der Feuerwehr zusammen und sucht aktiv nach Lösungen, die alle Belange in Einklang bringen.

       Die UDB hilft bei Bau- und Umbauplanungen mit, die Vorstellungen und Wünsche der Betreiber so zu gestalten, dass der Denkmalwert von Gebäuden bei Baumaßnahmen nicht oder nur geringfügig gemindert wird und die Maßnahmen entsprechend dem Niedersächsischen Denkmalschutzgesetz genehmigungsfähig sind.

 

Das Ziel ist dabei stets, die Umsetzung von Bauwünschen so praktikabel und so denkmalverträglich wie möglich zu gestalten, um das Potenzial der denkmalgeschützten Gebäude zu nutzen und auf möglichst lange Sicht zu erhalten.

 

In der Praxis hat es sich als sehr vorteilhaft herausgestellt, wenn Personen respektive Investoren, die ein denkmalgeschütztes Objekt erwerben oder anders nutzen wollen, frühzeitig das Gespräch mit der Stadt respektive aktuell mit dem Sanierungsträger suchen.

 

Die Investoren sollten bereits über ein erstes Nutzungskonzept für das betreffende Objekt verfügen, sich aber nicht auf Details vorfestlegen. Denn für jedes Objekt müssen entsprechend der anzutreffenden Bausubstanz und deren Beurteilung individuelle Lösungen gefunden werden, die in der Regel in einem iterativen Prozess erarbeitet werden. Hierzu ist zu Beginn des Prozesses ein Ortstermin sehr von Vorteil. Hier werden nicht nur Belange des Investors und des Denkmalschutzes besprochen, sondern auch Fragen der Bauaufsicht und des Brandschutzes. Lösungen können nicht immer im ersten Gespräch gefunden werden, aber die Beteiligten haben dann besprochen, welche Fragestellungen zu bearbeiten sind. Hierzu sollte der Investor einen Architekt oder Planer als Berater und Unterstützer hinzuziehen.

 

Bei den Planungen und Bauvorhaben der Jahre 2012/13 hat sich gezeigt, dass in – zum Teil intensiven – Gesprächen Lösungen gefunden werden können, die den Interessen der Investoren und den Anforderungen des Denkmalschutzes gerecht werden.

 

 

 

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