Hauptmenü
Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - MV/0278/13

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt:

Seit dem 07.06.2013 hat die Bundesrepublik Deutschland ein E-Government-Gesetz. Es soll dafür sorgen, dass die elektronische Kommunikation von Bürgern und Unternehmen mit der Verwaltung erleichtert wird. Die Regelungen gelten zunächst nur für Bundes- und Landesbehörden. Bundesbehörden werden zum Beispiel verpflichtet, einen De-Mail Zugang zu eröffnen und die Identifizierung über den neuen Personalausweis anzubieten. Des Weiteren werden Grundsätze elektronischer Aktenführung geregelt und die Automatisierung von Verwaltungsprozessen vorangetrieben. Die Regelungen treten zeitlich gestaffelt in Kraft. Spätestens im Jahr 2020 sollen dann alle Bundesbehörden ihre Akten digital führen, d. h. auch, dass die Dokumentenmanagement-Systeme (DMS) ausgebaut werden müssen.

Für Gemeinden gilt dieses Gesetz, wenn sie Bundesrecht ausführen und ihnen die Aufgaben nach diesem Gesetz durch Landesrecht zugewiesen werden. Ausgenommen davon ist die Verwaltungstätigkeit nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Damit wird vom Gesetzgeber ein neuer Kommunikationsweg zwischen dem Bürger und der Verwaltung gesetzlich geregelt, der auch Wirkungen in den Verantwortungsbereich der Kommunen hinein entwickeln wird.

 

Loading...