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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0301/13

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Eine Förderung von Dachbegrünung aus dem Klimaschutzfonds der Stadt Celle ist bereits grundsätzlich möglich. Die Verwaltung wird hierzu einen geeigneten Förderschlüssel entwickeln und den Ratsgremien kurzfristig zur Beschlussfassung vorlegen.

 

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Sachverhalt:

 

Viele Städte fördern bereits Dachbegrünungen in unterschiedlicher Weise. Es reicht von finanziellen Zuschüssen über die Anerkennung als ökologische Ausgleichsmaßnahme bis hin zur Festsetzung von Dachbegrünungen in Bebauungsplänen.

 

Begrünte Dächer sorgen für ein deutlich besseres Stadtklima - vor allem im Sommer, wenn es in der Stadt aufgrund des höheren Anteils versiegelter Bodenfläche mehrere Grad wärmer sein kann als im Umland. Bepflanzte Dächer entfalten hier eine positive Wirkung: Sie nehmen Regenwasser auf, das langsamer verdunstet und gleichzeitig für Kühlung sorgt. Darüber hinaus binden sie Kohlendioxid, Staub und Schadstoffe. Ein Quadratmeter grünes Dach filtert im Jahr etwa 0,2 kg Schadstoffe aus der Luft.

 

Außerdem sorgt ein bepflanztes Dach für einen besseren Wärmeschutz im Sommer und Winter - und das auf ganz natürliche Weise. Damit leisten grüne Dächer einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz: Sie ersetzen zwar keine Wärmedämmung, senken jedoch zusätzlich den Energieverbrauch und somit den Kohlendioxid-Ausstoß. Ein begrüntes Dach kann zudem mit einer Solaranlage bestückt werden, um den Klimaschutzeffekt zu verstärken.

 

Zwar ist der Versiegelungsdruck in der Stadt Celle bei der vorhandenen Siedlungsstruktur nicht vergleichbar mit großen Städten, gerade auch vor dem Hintergrund der grünen Infrastruktur in der Innenstadt mit Schlosspark, Französischen Garten, Triftanlagen, Allerinsel sowie der Flussauen von Aller, Fuhse und Lachte; gleichwohl wirkt sich jede Dachbegrünung positiv aus. Langfristig können solche Effekte in Anbetracht der prognostizierten Klimaerwärmung zunehmend an Bedeutung gewinnen und die Lebens- und Wohnbedingungen einschließlich gestalterischer und ästhetischer Aspekte spürbar positiv beeinflussen.(s. auch Kap. 2.3.6.7 Seite 46 des Klimaschutzkonzeptes der Stadt Celle)

 

Die Verwaltung ist daher der Auffassung, dass gemäß, Ziffer 2, 5. Spiegelstrich der Richtlinien zum Klimaschutzfonds der Stadt Celle grundsätzlich auch Dachbegrünungen aus dem Klimaschutzfonds gefördert werden können und wird hierzu einen angemessenen Förderschlüssel entwickeln und diesen Fördertatbestand bei Gelegenheit ausdrücklich in die Förderrichtlinien aufnehmen.

 

Aus bautechnischen Gründen werden in Abhängigkeit von der Dachneigung ohnehin nur vorwiegend Flachdachhäuser bzw. flach geneigte Dächer bei Nebengebäuden oder gewerblich genutzten Gebäuden (z.B. Hallendächer) in Frage kommen. Soweit die aktuellen Bebauungsplanungen eine Dachbegrünung nicht zulassen, werden auf Antrag entsprechende Ausnahmeregelungen im Einzelfall zu prüfen sein.

 

Bei zukünftigen Bebauungsplanungen werden die Möglichkeiten von Dachbegrünungen in die Planungs- und Abwägungsprozesse – auch in den zuständigen Ratsgremien - mit einbezogen.

 

Der Antrag 83/2012 der SPD Fraktion ist damit erledigt.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

-          Keine –

-           

 

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Anlagen

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