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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0307/13

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Beratungsfolge

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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung:

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Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt die als Anlage 3 beigefügte Satzung zur Änderung der Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung der Stadt Celle.

 

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Sachverhalt:

Aufgrund der Ergebnisse der Betriebsabrechnung 2012 wird vorgeschlagen, die Gebühren für die Abwasserbeseitigung vom 01. Januar 2014 an anzupassen. Gem. § 5 des Nds. Kommunalabgabengesetzes sind für die kostenrechnenden Einrichtungen der Stadt Celle kostendeckende Gebühren zu erheben. Die Gebührenbedarfsrechnung für 2014 ist als Anlage 1 beigefügt.

Zur besseren Übersicht der Veränderungen der Gebühren und Beiträge wird auf die Anlage 2 verwiesen.

 

Der Gebührenbedarfsberechnung für 2014 liegen kalkulierte Personalkostensteigerungen (2013 = 2,00 % und 2014 = 2,00 %) zu Grunde.

Bei den Sachkosten ist eine Steigerung von 2,50 % für 2013 und von 2,50 % für 2014 kalkuliert worden.

 

Das Jahr 2012 schloss mit einer Überdeckung in Höhe von 618.017,90 € ab. Dies wurde durch ein optimiertes Energiemanagement, Einsparungen bei den Sachkosten und Verschieben von Maßnahmen erreicht.

Der in den vergangenen Jahren deutlich gesunkene Frischwasserverbrauch verblieb 2012 auf Vorjahresniveau und damit in Höhe des prognostizierten Wertes.

 

Es wird bei Betrachtung der Gesamtsituation der unterschiedlichen Kostenfaktoren empfohlen, den Überdeckungsbetrag in voller Höhe in die Kalkulation 2014 einfließen zu lassen und demzufolge die Abwassergebühr bei 2,70 €/m³ zu belassen.

 

Bei den Fett- und Stärkeabscheidern ist der Entsorgungsaufwand in die Grundgebühr je Anfahrt integriert. In diesem Bereich sind die Gebührensätze sowohl innerhalb als auch außerhalb der Regelarbeitszeit entsprechend der gestiegenen Kosten anzuheben.

 

Die Entsorgungsgebühren je angefangener 0,5 Kubikmeter sind ebenfalls bei den Kleinklär-anlagen innerhalb und außerhalb der Regelarbeitszeit anzuheben.

 

Die Stundensätze der Kombi-Reinigungsfahrzeuge mit Bedienung können innerhalb und außerhalb der Regelarbeitszeit auf Grund günstigerer Fahrzeugkosten etwas gesenkt werden.

 

Die Grundpauschale je Einsatz, die alle drei vorgenannten Bereiche berührt, ist wegen der gestiegenen Personalkosten um 5,00 € auf 181,00 € festzusetzen.

 

Die Entwässerungsbeiträge (Flächenbeiträge an die Schmutz- und Regenwasser-kanalisation) können unverändert beibehalten bleiben.

 

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Anlagen

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