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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0072/13

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Beratungsfolge

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Bisheriges Verfahren:

Ortsratssitzung 15.11.2012

Verwaltungsausschuss 18.12.2012

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Antrag Nr. 076/2012 wird als erledigt betrachtet.

 

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Sachverhalt:

 

In seiner heutigen Form werden die städtebaulichen Funktionen und Ansprüche des Westmarktes als Platz erfüllt. Der Westmarkt befindet sich in einem grundsätzlich akzeptablen Zustand.

 

Die Erschließung des Westmarktes erfolgt über die direkt angrenzende Witzlebenstraße. Diese ist mit beidseitig getrennten Geh- und Radwegen und einer vergleichsweise  breiten Fahrbahn ausgestattet. Der durchgängig zweistreifige Querschnitt wird vor dem Knoten Wilhelm-Heinichen-Ring um einen dritten Fahrstreifen ergänzt, der ausschließlich dem ÖPNV vorbehalten ist. Für die Fahrbahndecke besteht in diesem Bereich Sanierungsbedarf, entsprechend erforderliche Arbeiten wurden bisher zurückgestellt, um ggf. weitergehende Erfordernisse berücksichtigen zu können. Diesbezüglich ist die seit langem beklagte fehlende Querungsmöglichkeit der Witzlebenstraße für Fußgänger zu nennen. Gesicherte Querungsmöglichkeiten (Lichtsignalanlage am Knoten Wilhelm-Heinichen-Ring und Fußgängerüberweg Richtung Leuschnerstraße) zwischen dem südwestlich der Witzlebenstraße gelegenen Wohnquartier und dem Westmarkt sowie zwischen den beidseitig der Witzlebenstraße gelegenen Haltestellen sind zurzeit nur mit Umwegen erreichbar. Grundsätzlich ist hier die Einrichtung einer direkten Querungshilfe möglich. Ob diese in Form einer Mittelinsel oder durch vorgezogene Seitenräume umgesetzt werden kann, ist in der weiteren Detailplanung konkret zu prüfen und festzulegen.

 

Erkennbare Notwendigkeiten zu einer umfangreichen Neugestaltung des Platzes liegen nicht vor. Die von der SPD im Ortsrat Klein Hehlen angeführten Maßnahmen betreffen überwiegend verkehrliche Infrastruktur. Diese können nicht isoliert betrachtet werden sondern stehen wiederrum im Zusammenhang mit Maßnahmen im Kontext gebietsbezogener Überlegungen (wie z.B. Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung und Querungshilfen). Eine bessere Ausleuchtung und Sitzgelegenheiten ließen sich im Rahmen von Unterhaltungsmaßnahmen in Angriff nehmen. Hierzu bedarf es keiner größeren Neugestaltung. Die Pflasterung befindet sich nach Aussage des zuständigen Fachdienstes in keinem austauschbedürftigen Zustand. Im Haushalt der Stadt Celle sind Mittel für Planung und größerer Umbaumaßnahmen im Bereich der verkehrlichen Infrastruktur derzeit nicht vorgesehen.

 

 

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Anlagen

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