Beschlussvorlage - BV/0315/13
Grunddaten
- Betreff:
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 23 der Stadt Celle "Paul-Klee-Schule Wittestraße" als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)- Verfahrenswechsel vom vorhabenbezogenen Bebauungsplan zum regulären Bebauungsplan
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Vorzimmer FB 3
- Zuständigkeit:
- (Dr. Matthias Hardinghaus)
- Ziele:
- Bedarfsgerechte Steuerung der Verkehrsabläufe und Sicherstellung bestmöglicher Mobilität mit geringstmöglicher Umweltbelastung; Förderung der Integration von Menschen verschiedener Herkunft
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften
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Vorberatung
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19.09.2013
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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26.09.2013
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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung:
Neustadt / Heese
Beschlussvorschlag:
Dem Verfahrenswechsel des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 23 „Paul-Klee-Schule Wittestraße“ von einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan in ein reguläres Bauleitplanverfahren mit der Bezeichnung Bebauungsplan Nr. 147 „Paul-Klee-Schule Wittestraße“ wird zugestimmt.
Sachverhalt:
Lage des Plangebietes:Neustadt / Heese
Entfernung zum Stadtzentrum:etwa 2,5 km
Größe des Plangebietes:etwa 25.700 m²
geplante Nutzungen:Fläche für Gemeinbedarf
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Förderschule mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung schaffen. Das Plangebiet liegt an der Wittestraße im Ortsteil Neustadt / Heese und hat eine Fläche von ca. 2,5 ha.
Der Landkreis Celle benötigt für die Paul-Klee-Schule als Fördereinrichtung dringend einen Ersatzstandort. Derzeit nutzt die Paul-Klee-Schule Räume und Einrichtungen der Grundschule Vorwerk. Die Räume bieten allerdings nicht den, für Schüler mit verschiedenen Beeinträchtigungen notwendigen, Standard und sind stark modernisierungsbedürftig.
Im Verlauf des Aufstellungsverfahrens stellte sich heraus, dass die Planung des Landkreises das Schulgebäude in einem ÖPP-Verfahren errichten zu lassen, zu Konflikten mit den Anforderungen an einen vorhabenbezogenen Bebauungsplans führt. Zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses wird der Hochbauentwurf noch nicht endgültig feststehen und kann daher nicht als Grundlage für Festsetzungen des Bebauungsplans dienen. Die Aufstellung des Bauleitplans im regulären Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB wird daher von der Verwaltung empfohlen. Die neue Bezeichnung lautet Bebauungsplan Nr. 147 „Paul-Klee-Schule Wittestraße“.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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184,9 kB
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