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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0310/13

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt:

a)      den Jahresabschluss 2011 und die Entlastung des Oberbürgermeisters und

b)      den Jahresfehlbetrag 2011 in Höhe von 3.295.136,44 € auf neue Rechnung vorzutragen.

 

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Sachverhalt:

Die Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses 2011 wurde durch den Oberbürgermeister am 04.03.2013 – die letzte Änderung am 09.08.2013 - gem. § 129 Abs. 1 S. 2 NKomVG festgestellt. Der Jahresabschluss wurde am 06.03.2013 – die letzte Änderung am 12.08.2013 - mit allen Anlagen einschließlich des Rechenschaftsberichtes des Fachdienstes Finanzwirtschaft dem Rechnungsprüfungsamt zugeleitet.

 

In dem vom Rechnungsprüfungsamt gem. § 156 Abs. 3 NKomVG erstellten Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2011 vom 27. August 2013 bestätigt das Rechnungsprüfungsamt die uneingeschränkte Richtigkeit des Jahresabschlusses.

 

Der Rat beschließt gem. § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG i. V. m. § 129 Abs. 1 S. 3 NKomVG über den Jahresabschluss und die Entlastung des Oberbürgermeisters.

 

Das Jahr 2011 schließt mit dem nachstehenden Jahresfehlbetrag ab:

 

im ordentlichen Ergebnis mit-5.030.036,82 €

und

im außerordentlichen Ergebnis mit1.734.900,38 €

 

Jahresergebnis = Fehlbetrag-3.295.136,44 €

 

Der Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Celle zum 31.12.2011

ist dieser Vorlage beigefügt und sollte Grundlage für die zu fassenden Beschlüsse sein.

 

 

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Anlagen

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