Beschlussvorlage - BV/0323/13
Grunddaten
- Betreff:
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Bebauungsplan Nr. 147 der Stadt Celle "Paul-Klee-Schule Wittestraße" als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) -Entwurf und öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Vorzimmer FB 3
- Zuständigkeit:
- (Dr. Matthias Hardinghaus)
- Ziele:
- Bedarfsgerechte Steuerung der Verkehrsabläufe und Sicherstellung bestmöglicher Mobilität mit geringstmöglicher Umweltbelastung; Förderung der Integration von Menschen verschiedener Herkunft
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften
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Vorberatung
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19.09.2013
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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26.09.2013
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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung:
Neustadt / Heese
Bisheriges Verfahren:
Ortsrat Neustadt / Heeseö28.08.2013
Beschlussvorschlag:
Dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 147 der Stadt Celle „Paul-Klee-Schule Wittestraße“ sowie der zugehörigen Begründung wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt und deren öffentliche Auslegung beschlossen (§ 3 Abs. 2 BauGB).
Sachverhalt:
Lage des Plangebietes:Neustadt / Heese
Entfernung zum Stadtzentrum:etwa 2,5 km
Größe des Plangebietes:etwa 25.700 m²
geplante Nutzungen:Fläche für Gemeinbedarf
Die Aufstellung des Bebauungsplanes soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Förderschule mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung schaffen. Das Plangebiet liegt an der Wittestraße im Ortsteil Neustadt / Heese und hat eine Fläche von ca. 2,5 ha. An der Wittestraße befindet sich das Gebäude der ehem. Mountbatten-School der britischen Streitkräfte. Das Grundstück der Schule liegt in direkter Nachbarschaft der Axel-Bruns-Schule (Berufsbildende Schule II). Daher hat der Landkreis Celle Interesse an der Nutzung des Grundstücks gezeigt und Verhandlungen mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben aufgenommen. Der Landkreis wird auch von der Stadt Celle Grundstücke erwerben, um ein zusammenhängendes Grundstück für die Errichtung der Schule zu bilden.
Die Paul-Klee-Schule als Fördereinrichtung benötigt dringend einen Ersatzstandort. Derzeit nutzt sie Räume und Einrichtungen der Grundschulen Vorwerk und Wietzenbruch, sowie Räume des Christlichen Jugenddorfes (CJD). Die Räume bieten allerdings nicht den, für Schüler mit verschiedenen Beeinträchtigungen notwendigen, Standard und sind stark modernisierungsbedürftig.
Die Paul-Klee-Schule wird als Neubau errichtet werden, so dass die Gebäude der Mountbatten-School nach Aufgabe der Nutzung abgerissen werden. Die Förderschule benötigt vor allem ebenerdig angeordnete Räume für Klassen mit einer Schülerzahl von ca. 8 Schülern pro Klasse. Insgesamt wird mit einer Zahl von 140 Schülern gerechnet. Ergänzend zu den Klassensälen werden Verwaltungs- und Fachräume, eine Mensa und eine Turnhalle benötigt. Um diesen Raumbedarf zu decken, werden neben dem Schulgrundstück auch Flächen der Stadt Celle und des Celler Bau- und Sparvereins durch den Landkreis angekauft.
Da das Bauvorhaben sich nicht nach § 34 BauGB in die vorhandene Bebauung eingliedert und auch der Flächennutzungsplan Teile des zukünftigen Schulgeländes als Wohnbaufläche darstellt, ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Durch einen Bebauungsplan mit der Festsetzung „Fläche für Gemeinbedarf“ mit der Zweckbestimmung „Schule“ sollen die Voraussetzungen für eine planungsrechtliche Zulässigkeit geschaffen werden.
Das Maß der baulichen Nutzung wird mit einer Grundflächenzahl von 0,6 und höchstens zwei Vollgeschossen festgesetzt. Die Höhe der baulichen Anlagen ist auf höchstens 10 m beschränkt und die baulichen Anlagen dürfen in einer abweichenden Bauweise mit einer Länge von über 50 m unter Einhaltung der Grenzabstände errichtet werden. Durch diese Festsetzungen wird dem Flächenbedarf der Schule entsprochen, die aufgrund der erforderlichen Barrierefreiheit weitgehend ebenerdig errichtet werden muss.
Die Erschließung des Grundstücks erfolgt über die Wittestraße. Es ist geplant, auch nicht-öffentliche Gehwege auf dem Schulgelände in Richtung Axel-Bruns-Schule zu errichten. Die vorhandenen, nicht öffentlichen gewidmeten aber als Geh- und Radweg genutzten Wege auf den Grundstücken werden zukünftig entfallen. Das Schulgelände muss zur Sicherheit der Schüler eingefriedet werden und steht als öffentliche Verkehrsfläche nicht zur Verfügung.
Ein Grundstück zwischen Axel-Bruns-Schule und der zukünftigen Paul-Klee-Schule ist als Waldfläche eingestuft. Der Eingriff in diese Fläche ist nach dem Niedersächsischen Waldgesetz auszugleichen. Dazu wird eine Ersatzaufforstung im Ortsteil Hustedt vorgenommen.
Da das Vorhaben der Erneuerung und Fortentwicklung vorhandener Ortsteile dient und die auszuweisende Grundfläche voraussichtlich weniger als 20.000 m² beträgt, wird der Bebauungsplan nach § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt. Eine Umweltprüfung ist daher nicht durchzuführen. Die Belange von Natur und Landschaft werden in der Begründung des Bebauungsplans ermittelt. Der Flächennutzungsplan der Stadt Celle stellt für das Vorhabengebiet zum Teil Sonderbaufläche und zum Teil Wohnbaufläche dar. Da sich der Bebauungsplan mit der geplanten Nutzung als „Fläche für den Gemeinbedarf“ gem. § 8 Abs. 2 BauGB nicht der Darstellung im Flächennutzungsplan entspricht, wird dieser gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB nachträglich berichtigt.
Der Rat der Stadt Celle hat in seiner Sitzung vom 12.07.2012 die Aufstellung eines Bebauungsplans beschlossen. Die Unterrichtung der Öffentlichkeit erfolgte mit Bekanntmachung vom 18.05.2013 in der Frist vom 21.05.2013 bis zum 04.06.2013. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und anderer Träger öffentlicher Belange erfolgte mit Anschreiben vom 16.05.2013 bis zum 07.06.2013. Die Anhörung des Ortsrates Neustadt/Heese erfolgte gemäß § 94 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 NKomVG in der Sitzung am 28.08.2013.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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