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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - MV/0294/13

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

  1. Der Trend der Steuerschätzungen bezieht sich immer auf die allgemeine Entwicklung im gesamten Bundesgebiet, örtliche Gegebenheiten bleiben dabei unberücksichtigt.

Bei der Veranschlagung der zu erwartenden Gewerbesteuereinnahmen im Rahmen der Haushaltsplanungen werden dabei neben den Steuerschätzungen auch die Gegebenheiten der Stadt Celle einbezogen.

 

Aufgrund von Gewerbesteuerveranlagungen vergangener Jahre und vorliegender  Herabsetzungsanträge bezüglich der Gewerbesteuervorauszahlungen für 2012 und 2013 mussten bereits im 1. Halbjahr Beträge in Höhe mehrerer Millionen erstattet bzw. das Anordnungssoll für 2013 nach unten korrigiert werden, insgesamt ergab sich ein Betrag in Höhe von 8,146 Mio.

Diese Rückzahlungen gehen weit über die Entwicklung der vergangenen Jahre hinaus und waren so nicht vorhersehbar. Die aktuellen Daten führten aus Sicht des „vorsichtigen Kaufmanns“ dazu, die Erträge aus der Gewebesteuer für die vorbereitenden Planungen des 2. Nachtragshaushalts 2013 erheblich zu verringern

 

 

  1. Betroffen von den Rückzahlungen ist nicht ausschließlich eine Branche, sondern Firmen unterschiedlicher Betätigungsfelder. Konkretere Ausführungen können aufgrund des Steuergeheimnisses nicht gemacht werden.

Festzustellen ist jedoch, dass Celle keine einseitige Wirtschaftsstruktur hat. Im Gegensatz zu anderen Städten und Regionen hat Celle einen ausgewogenen Branchenmix mit einer vielfältigen Bandbreite. In diesem Branchenmix ist der Energiecluster Erdöl/Erdgas ein wichtiger Bestandteil, stellt jedoch keine einseitige Wirtschaftsstruktur dar.

 

 

  1. Entfällt.

 

 

  1. Bei der Kalkulation des Haushaltsansatzes handelt es sich um eine Prognose anhand öffentlich zugänglicher Daten. Trotz gut gepflegter Kontakte zu den Celler Betrieben und dem Finanzamt Celle stehen konkrete firmenbezogene Daten nur sehr eingeschränkt zur Verfügung.

Viele Entwicklungen treffen auch die Betriebe unerwartet, z. B. durch den Ausgang von Betriebsprüfungen, die sich über mehrere Jahre hinziehen und in der Regel auch mehrere Jahre betreffen. Auch kommt es immer wieder zu deutlichen Korrekturen im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses aufgrund des komplexen deutschen Steuerrechts. Daher kann in diesen Fällen auch vorab keine Korrektur der Vorauszahlungen seitens der Betriebe erfolgen.

 

Diese Entwicklungen können sowohl zu Gunsten als auch zu Lasten der Stadt Celle ausgehen. In die Planung werden alle bekannten strukturellen und/oder saisonalen Einnahmeausfälle und deren zukünftige Entwicklung einbezogen, es bleibt aber immer eine – auch für die Betriebe – unbekannte Größe an unvorhersehbaren Ereignissen.

 

 

  1. Im Rahmen von Betriebsprüfungen – gerade bei Großunternehmen mit einer hohen Steuerlast – zeichnet es sich teilweise frühzeitig ab, dass es zu erheblichen Verschiebungen von Gewinnen und auch Verlustvorträgen kommt, die damit auch auf Folgejahre wirken. In diesen Fällen werden die Steuererklärungen für Folgejahre bis zum Abschluss der Betriebsprüfungen ausgesetzt. Gleiches gilt auch in weiteren Fällen, z. B. wenn über erhebliche bewertungsrechtliche Fragen noch eine Klärung ansteht.

 

Damit gibt es in jedem Jahr einige wenige Betriebe, bei der sich die üblichen Veranlagungszeiträume verschieben. Da diese Betriebe in der Regel aber nicht unerhebliche Gewerbesteuerzahlungen leisten, kann es hier zu massiven Auswirkungen auf den Haushaltsansatz kommen.

 

 

  1. Es ist aufgrund der vielen Abhängigkeiten unmöglich, über einen langen Planungszeitraum konkrete Aussagen zur weiteren Entwicklung des Gewerbesteueraufkommens zu treffen.

Auch die allgemeinen Steuerschätzungen sind nur Prognosen, die halbjährlich überprüft und in der Regel verändert werden. Dem Arbeitskreis "Steuerschätzungen" gehören neben Vertretern von Bund und Ländern Wirtschaftsexperten verschiedener Bereiche an. Der Arbeitskreis wendet kein verbindliches Prognoseinstrumentarium an, sondern es werden immer wieder neue methodische Ansätze und Modelle eingesetzt, um die aktuellen wirtschaftlichen Entwicklungen sachgerecht bewerten zu können.

Der Arbeitskreis weist selbst darauf hin, dass eine Aufteilung der Schätzergebnisse auf einzelne Gemeinden nicht möglich ist. Das niedersächsische Finanzministerium gibt jedes Jahr, basierend auf den Steuerschätzungen durch Runderlass, Orientierungsdaten für die Ergebnis- und Finanzplanung der Gemeinden bekannt. Die Orientierungsdaten geben Empfehlungen und helfen bei der örtlichen Ergebnis- und Finanzplanung der kommenden Jahre. Dabei ist die Länderebene die kleinste aussagekräftige Ebene, die gebildet werden kann, da aus einer kleingliedrigeren Auswertung keine generellen Tendenzen mehr abgeleitet werden können.

Diese Daten können den Kämmerern bei den Finanzplanungen als Orientierungshilfe dienen, es müssen aber die örtlichen Gegebenheiten und die Struktur der ansässigen Wirtschaftsbetriebe immer beobachtet und mit einbezogen werden.

 

Eine erneute Prognose der Entwicklung des Aufkommens für die Jahre 2014 ff. wird im Rahmen der Beratungen des Haushalts 2014 erfolgen, da erst dann eine aktuellere und konkretere Bewertung der weiteren Entwicklung möglich sein wird. Bisher liegen nur für einen kleinen Teil der Betriebe die Abrechnungen für das Jahr 2012 vor. Zudem werden die Gewerbesteuervorauszahlungen für das laufende Jahr verstärkt im 2. Halbjahr angepasst.

 

 

  1. Eine haushaltswirtschaftliche Sperre darf nach § 30 GemHKVO nur nach einer Verbesserung der Entwicklung aufgehoben werden. Wann dies der Fall sein wird, kann aus heutiger Sicht nicht beantwortet werden.

 

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