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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0355/13

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Beratungsfolge

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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung:

 

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Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt die als Anlage 2 beigefügte Satzung zur Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung der Stadt Celle.

 

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Sachverhalt:

Auf Grundlage der beigefügten Gebührenbedarfsrechnung 2014 empfiehlt die Verwaltung zur Einhaltung kostendeckender Gebühren, die Straßenreinigungsgebühr je Frontmeter in den Reinigungsklassen I – III zu senken.

Basis für die Berechnung der Gebühren ist das Ergebnis der Betriebsabrechnung 2012.

 

Der sehr kalte, schneereiche Winter des Jahres 2010 (Jan./Feb. u. Nov./Dez.) verursachte Winterdienstkosten in bisher nicht gekannter Höhe von rd. 1,8 Mio. Euro. Daher mussten die Gebühren für 2013 entsprechend angehoben werden. Diese Erhöhung kann nun für 2014 gesenkt werden.

 

Durch die Herausnahme etlicher Sackgassen aus der Reinigungsklasse III und durch die Reduzierung der Reinigungsintervalle in den Klassen II und III verbunden mit dem dadurch möglichen Verzicht einer Neubeschaffung einer abgängigen großen Kehrmaschine konnten Einsparungen erreicht werden, die sich positiv auf die Gebührenentwicklung auswirken.

 

Gleiches gilt auch für die Berechnung der durchschnittlichen Winterdienstkosten, bei denen erstmalig seit 2013 ein Durchschnitt der letzten 10 Jahre gebildet wurde, um Kostenspitzen besonders harter Winter besser auffangen zu können (vorher 5 Jahre).

 

Der Gebührenbedarfsrechnung für 2014 liegen kalkulierte Personalkostensteigerungen (2013 = 2,00 % und 2014 = 2,00 %) zu Grunde.

Bei den Sachkosten ist eine Steigerung von 2,50 % für 2013 und von 2,50 % für 2014 kalkuliert worden.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Es sind kostendeckende Gebühren zu erheben.

Gemäß der Gebührenbedarfsrechnung sind die Gebühren sachgerecht anzupassen.

 

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Anlagen

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