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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0211/05

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

1. für den Ortsrat:

    Der Ortsrat Wietzenbruch erklärt sich bereit, alle aus der Patenschaft entstehenden 

    Verpflichtungen aus eigenen Mitteln zu erfüllen.

 

2. für den Rat:

    Der Rat beschließt die Übernahme einer Patenschaft mit dem Ausbildungszentrum C der 

    Heeresfliegerwaffenschule auf dem Heeresflugplatz Wietzenbruch.         

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Sachverhalt:

Die Entwicklung des Ortsteils Wietzenbruch ist eng mit der Entstehung des Militärflugplatzes Wietzenbruch verbunden. Der Wohnungsbau für die Angehörigen der Truppenteile des Flugplatzes und die Ansiedlung der auf dem Flugplatz beschäftigten zivilen Mitarbeiter brachte entscheidende Impulse für das Wachstum des Ortsteiles. Viele Angehörige der auf dem Flugplatz stationierten Truppenteile wurden und werden Bürger Wietzenbruchs und viele Wietzenbrucher Bürger sind als zivile Mitarbeiter auf dem Flugplatz tätig.

Die Angehörigen der Truppenteile des Flugplatzes und die Truppenteile selbst sind im gesellschaftlichen und öffentlichen Leben des Ortsteiles präsent und unterstützen, wo immer es möglich ist, diese Aktivitäten.

Der Flugplatz Wietzenbruch ist der wichtigste Arbeitgeber im Ortsteil Wietzenbruch und einer der größte Arbeitgeber in der Stadt Celle.

Um diese Beziehungen und die Verbundenheit zu würdigen bittet der Ortsrat Wietzenbruch den Rat der Stadt Celle, eine Patenschaft zwischen dem auf dem Flugplatz stationierten Ausbildungszentrum C der Heeresfliegerwaffenschule und der Stadt Celle zu beschließen.

Da jedoch eine Patenschaft mit einem Truppenteil der Bundeswehr nur mit politischen Gemeinden zulässig ist, kann der Ortsrat keine abschließende Beschlussfassung vornehmen. Vielmehr ist der Rat für eine entsprechende Beschlussfassung zuständig. Dieser könnte dann die von der Stadt Celle übernommene Patenschaft zur Pflege dem Ortsrat Wietzenbruch übertragen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der Ortsrat sich bindend und auf Dauer bereit erklärt, die Verpflichtungen aus eigenen Mitteln zu bewerkstelligen, da allgemeine Haushaltsmittel hierfür nicht zur Verfügung stehen.

Der Ortsrat Wietzenbruch würde, das Einverständnis des Rates vorausgesetzt, die Ausübung der Patenschaft und die Verpflichtungen, die sich daraus ergeben, übernehmen.

 

 

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