Beschlussvorlage - BV/0211/05
Grunddaten
- Betreff:
-
Übernahme einer Patenschaft für das Ausbildungszentrum C der Heeresfliegerwaffenschule auf dem Heeresflugplatz Wietzenbruch durch die Stadt Celle
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 01 Ratsangelegenheiten und Repräsentationen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ortsrat Wietzenbruch
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Vorberatung
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15.09.2005
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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13.10.2005
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Beschlussvorschlag:
1. für
den Ortsrat:
Der Ortsrat Wietzenbruch erklärt sich bereit, alle aus der
Patenschaft entstehenden
Verpflichtungen aus eigenen Mitteln zu
erfüllen.
2. für
den Rat:
Der Rat beschließt die Übernahme einer Patenschaft mit dem
Ausbildungszentrum C der
Heeresfliegerwaffenschule auf dem
Heeresflugplatz Wietzenbruch.
Sachverhalt:
Die
Entwicklung des Ortsteils Wietzenbruch ist eng mit der Entstehung des
Militärflugplatzes Wietzenbruch verbunden. Der Wohnungsbau für die Angehörigen
der Truppenteile des Flugplatzes und die Ansiedlung der auf dem Flugplatz
beschäftigten zivilen Mitarbeiter brachte entscheidende Impulse für das Wachstum
des Ortsteiles. Viele Angehörige der auf dem Flugplatz stationierten
Truppenteile wurden und werden Bürger Wietzenbruchs und viele Wietzenbrucher
Bürger sind als zivile Mitarbeiter auf dem Flugplatz tätig.
Die
Angehörigen der Truppenteile des Flugplatzes und die Truppenteile selbst sind
im gesellschaftlichen und öffentlichen Leben des Ortsteiles präsent und
unterstützen, wo immer es möglich ist, diese Aktivitäten.
Der
Flugplatz Wietzenbruch ist der wichtigste Arbeitgeber im Ortsteil Wietzenbruch
und einer der größte Arbeitgeber in der Stadt Celle.
Um
diese Beziehungen und die Verbundenheit zu würdigen bittet der Ortsrat
Wietzenbruch den Rat der Stadt Celle, eine Patenschaft zwischen dem auf dem
Flugplatz stationierten Ausbildungszentrum C der Heeresfliegerwaffenschule und
der Stadt Celle zu beschließen.
Da
jedoch eine Patenschaft mit einem Truppenteil der Bundeswehr nur mit
politischen Gemeinden zulässig ist, kann der Ortsrat keine abschließende
Beschlussfassung vornehmen. Vielmehr ist der Rat für eine entsprechende
Beschlussfassung zuständig. Dieser könnte dann die von der Stadt Celle
übernommene Patenschaft zur Pflege dem Ortsrat Wietzenbruch übertragen.
Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der Ortsrat sich bindend und auf Dauer
bereit erklärt, die Verpflichtungen aus eigenen Mitteln zu bewerkstelligen, da
allgemeine Haushaltsmittel hierfür nicht zur Verfügung stehen.
Der
Ortsrat Wietzenbruch würde, das Einverständnis des Rates vorausgesetzt, die
Ausübung der Patenschaft und die Verpflichtungen, die sich daraus ergeben, übernehmen.
