Beschlussvorlage - BV/0246/13
Grunddaten
- Betreff:
-
3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 Wce der Stadt Celle "Gewerbegebiet Hinter dem Neuen Lande" im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) im Ortsteil Westercelle-Entwurf und öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Vorzimmer FB 3
- Zuständigkeit:
- (Dr. Matthias Hardinghaus)
- Ziele:
- Bedarfsgerechte Steuerung der Verkehrsabläufe und Sicherstellung bestmöglicher Mobilität mit geringstmöglicher Umweltbelastung; Förderung der Integration von Menschen verschiedener Herkunft
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Geplant
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Ortsrat Westercelle
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Anhörung
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30.10.2013
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften
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Vorberatung
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21.11.2013
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Zur Anhörung gemäß § 94 Abs. 2 NkomVG an den Ortsrat Westercelle.
Beschlussvorschlag:
Dem Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 Wce der Stadt Celle „Gewerbegebiet Hinter dem Neuen Lande“ sowie der zugehörigen Begründung wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt und deren öffentliche Auslegung beschlossen (§ 3 Abs. 2 BauGB).
Bisheriges Verfahren:
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand in der Zeit vom 07.05.2013 bis zum 28.05.2013 statt, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 08.05.2013 bis zum 04.06.2013. Die Ergebnisse sind in die Planung eingeflossen.
Sachverhalt:
Lage des Plangebietes:Ortsteil Westercelle
Entfernung zum Stadtzentrum:4,6 km
Größe des Plangebietes:21,7 ha
geplante Nutzungen:Gewerbegebiet
Der Rat der Stadt Celle hat am 27.09.2012 den Aufstellungsbeschluss zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 Wce „Gewerbegebiet Hinter dem Neuen Lande“ gefasst.
Mit der 3. Änderung sollen die städtebaulichen Vorgaben des Zentren- und Einzelhandels- konzeptes (EZK), Ratsbeschluss vom 26.08.2010, zur Entwicklung von Einzelhandelsstandorten im Stadtgebiet umgesetzt werden.
Ziel der vorliegenden Bebauungsplanänderung ist es, die zentralen Versorgungsbereiche, entsprechend den Vorgaben des EZK der Stadt Celle, zu erhalten und zu entwickeln. Durch den Ratsbeschluss wird das EZK zu einem sogenannten städtebaulichen Entwicklungskonzept nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB) und ist bei der Änderung/Aufstellung von Bebauungsplänen ein zu berücksichtigender Belang mit entsprechender verbindlicher Wirkung.
Mit der Änderung des Bebauungsplanes soll einer schrittweisen Umwandlung des Gewerbegebietes mit Betrieben für produzierendes Gewerbe und Handwerksbetrieben hin zu einem Standort von Einzelhandelsbetrieben durch Steuerung des Einzelhandels entgegengewirkt werden.
Zentren- und nahversorgungsrelevante Sortimente gemäß „Celler Liste“ sollen zukünftig als Hauptsortimente von Einzelhandelsbetrieben nur noch in der Innenstadt und den übrigen Versorgungsbereichen angesiedelt werden. In nicht integrierten Lagen, wie dem Planbereich, sollen zentren- und nahversorgungsrelevante Sortimente nicht mehr angesiedelt werden.
Der Verkauf von zentren- und nahversorgungrelevanten Sortimenten soll ausnahmsweise bei bestimmten Betrieben in angemessenem Ausmaß weiterhin zulässig sein. Dies entspricht der Empfehlung des EZK, auf deutlich untergeordneten Betriebsflächen im Rahmen der Direktvermarkung ausnahmsweise zentren- und nahversorgungsrelevanten Einzelhandel zuzulassen.
Gewerbe- und Handwerksbetrieben wird die Möglichkeit gegeben, von ihnen vor Ort produzierte Waren, die von der „Celler Liste“ erfasst sind, ausnahmsweise in bestimmten Umfang vor Ort zum Verkauf anbieten.
Allen Betrieben im Plangebiet mit bereits genehmigten Einzelhandelsnutzungen zum Verkauf von zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimenten wird aus Gründen des erweiterten Bestandsschutzes die einmalige Ausnahmemöglichkeit zur Betriebserweiterung mit zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimenten gegeben, soweit keine wesentlichen Auswirkungen auf die Einzelhandelsstruktur zu erwarten sind. Bei ähnlichen Planänderungen werden aus Gründen der Gleichbehandlung analoge Regelungen getroffen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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121,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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391 kB
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3
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(wie Dokument)
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150,9 kB
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