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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0386/13

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die als Anlage 1 beigefügte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Celle wird beschlossen. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Hauptsatzung bekannt zu machen.

 

Die als Anlage 2 beigefügte Ausschreibung wird veröffentlicht.

 

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Sachverhalt:

 

Der Stadtbaurat Dr. Matthias Hardinghaus hat beantragt, ihn für die Zeit vom 01.01.2014 bis zum Ende seiner Wahlzeit am 31.07.2017 zur Städtischen Wohnungsbau GmbH zuzuweisen. Er möchte dort die Aufgaben des Geschäftsführers übernehmen (s. Vorlage BV/0363/13). Sämtliche der Stadt Celle entstehenden Kosten (Bezüge, Beihilfepauschale, Versorgungszuschlag) werden für die Zeit der Zuweisung von der Städtischen Wohnungsbau GmbH erstattet. Dazu soll ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen Dr. Hardinghaus, der WBG und der Stadt geschlossen werden.

 

Im Rahmen der Zuweisung des Stadtbaurates Dr. Matthias Hardinghaus ist es gem. § 113 Abs. 2 NKomVG in Verbindung mit § 5 der Gemeindehaushalts- und Kassenverordnung erforderlich, eine Planstelle für den Zeitraum der Zuweisung nach B 3 der Niedersächsischen Kommunalbesoldungsverordnung (eine Änderung ist seitens der Landesregierung nach B 4 ab 01.01.2014 geplant) vorzuhalten.

 

Die Anzahl der Stellen für Beamte auf Zeit ist nach § 108 NKomVG in der Hauptsatzung geregelt. Nach § 4 der Hauptsatzung der Stadt Celle können neben der Ersten Stadträtin weitere zwei Beamte auf Zeit berufen werden. Um die nach der Zuweisung vakante Position des/der Stadtbaurates/Stadtbaurätin neu zu besetzen, muss eine weitere Planstelle geschaffen und die Hauptsatzung entsprechend geändert werden.

 

Die Änderung der Hauptsatzung ist der Anlage 1 zu entnehmen.

Die Nachfolge des Stadtbaurates hat im Interesse der Arbeitsfähigkeit des Baudezernates möglichst umgehend zu erfolgen. Nach § 109 NKomVG ist die Stelle grundsätzlich öffentlich auszuschreiben. Als Anlage 2 ist der Text der Ausschreibung beigefügt.

 

Vorgesehen ist die Ausschreibung in den Medien FAZ, Die Zeit, und die HAZ-Total. Das Kostenvolumen für die Ausschreibung beträgt ca. 15.000 €.

 

Zur Objektivierung des Vorauswahlverfahrens soll die Ausschreibung im anonymisierten Bewerbungsverfahren erfolgen.

 

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Anlagen

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