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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - MV/0385/13

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Die notwendigen Ankäufe der für den Nordwallausbau noch benötigten bebauten/unbebauten Grundstücke konnten noch nicht endgültig abgeschlossen werden. Es fehlen noch drei bebaute Grundstückskomplexe sowie ein unbebautes Grundstück. Bei diesen Grundstücken hat die Verwaltung mit fünf Parteien verhandelt. Aufgrund eines internen Versehens wurde dem Rat am 16.10.2013 mitgeteilt, es seien drei Parteien. Die Parteien müssen aufgrund ihrer derzeit noch nicht vorhandenen Verkaufsbereitschaft differenziert betrachtet werden.

 

Zum einen gibt es hier zwei Eigentümer, deren berufliche Existenz aufs Engste mit den in ihrem Eigentum befindlichen Grundstücken verbunden ist. Einer dieser Eigentümer legt völlig losgelöst von finanziellen Aspekten zwingenden Wert darauf, in unmittelbarer Nähe seines jetzigen Betriebsstandortes auch zukünftig zu verbleiben. Dies hat der Eigentümer schriftlich durch einen von ihm beauftragten Rechtsanwalt erklärt. Gleichzeitig wurde der Verwaltung deutlich gemacht, dass nur auf der Grundlage eines rechtsverbindlichen B-Planes Verkaufsbereitschaft besteht. Für den anderen zu diesem Komplex gehörenden Eigentümer gibt es aktuell ebenfalls noch keinen Alternativstandort.

 

Die weiteren nicht verkaufsbereiten Grundstückseigentümer sind als Kaufpreiszahlung „nur“ mit dem Verkehrswert nicht einverstanden. Ein Verkauf „nur“ zum Verkehrswert bzw. geringfügig darüber ist für diese Eigentümer völlig inakzeptabel. Verwaltungsintern besteht jedoch keine Grundlage, diesen Kaufpreisforderungen zum Teil in doppelter Höhe des Verkehrswertes zum jetzigen Zeitpunkt nachzukommen.

 

Bei allen nicht verkaufsbereiten Eigentümern wartet man auf die noch ausstehende Rechtsgrundlage (den Bebauungsplan) für den verwaltungsseitig vorgesehenen Gebäudeabriss an der Nordwallseite.

 

Bei den Eigentümern, bei denen nach jetzigem Sachstand keine finanzielle Einigung möglich ist, wurde der Verwaltung signalisiert, dass es wenig Sinn mache, die Gespräche alle paar Monate fortzuführen, wenn ein Eingehen auf die finanziellen Vorstellungen auch zukünftig nicht möglich ist. Grundsätzlich ist die Verwaltung selbstverständlich bereit, mit allen Eigentümern weiter in Gespräche einzutreten.

 

Die Verwaltung hat in die Gespräche jedoch zunächst unterbrochen mit dem Hinweis, dass der noch ausstehende Bebauungsplan sich in Arbeit befindet.

 

 

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