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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - MV/0404/13

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

 

Die mit o. g. Anfrage angesprochenen sechs Punkte werden wie folgt beantwortet:

 

1. Wie viele der 48 barrierefreien Einstiegsmöglichkeiten im gesamten Stadtgebiet für den 

    ÖPNV entsprechen den aktuellen Normen?

 

Folgende 48 Haltestellen sind bisher in der Vergangenheit im Rahmen von Haltestellenprogrammen und anderer Maßnahmen barrierefrei ausgebaut worden:

 

-          Zur Alten Schmiede (2 Richtungen)

-          Haydnstraße (2 Richtungen)

-          Berlinstraße (2 Richtungen)

-          Fuhsebrücke (1 Richtung)

-          HBG (2 Richtungen)

-          Lobetal (1 Richtung)

-          Spörckenstraße (1 Richtung)

-          Reuterweg (2 Richtungen)

-          Vorwerker Platz (2 Richtungen)

-          Maschplatz (2 Richtungen)

-          Mestwartstraße (2 Richtungen)

-          Braunschweiger Heerstraße (1 Richtung)

-          Altenceller Schneede (1 Richtung)

-          Schützenhaus Westercelle (2 Richtungen)

-          Allgemeines Krankenhaus (2 Richtungen)

-          Hallenbad (2 Richtungen)

-          Schulzentrum Burgstraße (2 Richtungen)

-          Lebenshilfe (2 Richtungen)

-          Am Kriegersteg (1 Richtung)

-          Neustadt (2 Richtungen)

-          Schloßplatz (2x5+2)

-          Witzlebenstraße (1 Richtung)

-          Bahnhofsplatz (1 Richtung)

 

Diese Haltestellen entsprachen zum jeweiligen Ausbauzeitpunkt den aktuellen Richtlinien. Das Regelwerk, welches eine Vielzahl von Richtlinien, Empfehlungen, Verordnungen etc. beinhaltet, ist in den letzten Jahren in kurzen Zeitabständen mehrfach geändert worden, deshalb können die genannten Haltestellen grundsätzlich als barrierefrei bezeichnet werden, Detailabweichungen zum aktuellen Regelwerk sind aber im Einzelfall durchaus möglich.

 

2. Welche Haltestellen, insbesondere bei Grund- und weiterbildenden Schulen müssen aus 

    Sicht der Stadtverwaltung im Rahmen der Inklusionsbestrebungen neu ausgebaut 

    werden?

 

Grundsätzlich erfolgt ein barrierefreier Ausbau für mobilitätseingeschränkte Menschen unabhängig von Schulstandorten. Gleichwohl beinhaltet die o. g. Liste zahlreiche von Schülern und Lehrern stark frequentierte Haltestellen. Wenn sich darüber hinaus konkreter Bedarf  für bestimmte Haltestellen ergibt, so wurde der Straßenbaulastträger in der Vergangenheit immer von betroffenen Eltern, Lehrern etc. informiert. Bisher liegen diesbezügliche Informationen nicht vor.

 

3. Wird der Landkreis als Träger der weiterführenden Schulen an Planungen und 

    Kostenübernahmen beteiligt?

 

Der Um- und Ausbau sowie die Unterhaltung von Haltestellen liegt in der Zuständigkeit des  jeweiligen Trägers der Straßenbaulast. Dieser trägt diesbezüglich auch die Kosten. In der Vergangenheit wurden seitens der Stadt Celle für Haltestellenausbauten verschiedene Förderprogramme in Anspruch genommen. Der Landkreis Celle hat als Träger des straßengebundenen ÖPNV in diesem Zusammenhang diverse Haltestellen mit 12,5% der förderfähigen Kosten gefördert. Aktuell stehen dort diese Mittel jedoch nicht zur Verfügung.

 

4. Welche Kosten würden auf die Stadt zukommen, die nicht der aktuellen Norm 

    entsprechenden barrierefreien Haltestellen normgerecht umzugestalten?

 

Wie unter 2. beschrieben, sind die o. g. Haltestellen grundsätzlich barrierefrei, wenn im Einzelfall Detailabweichungen erkannt werden, erfolgt eine Anpassung im Rahmen der laufenden Unterhaltung.

 

5. Ungeachtet der Neuausschreibung des Nahverkehrsplans für 2015 ist es vorgesehen, 

    weitere Haltestellen (z. B. Ärztezentren, Einkaufsmärkte, Behörden) barrierefrei 

    einzurichten und welche Kriterien für die Auswahl in das Haltestellenprogramm lagen den

    Umbaumaßnahmen in der Vergangenheit zugrunde?

 

Für 2014  ist eine Grunderneuerung folgender Haltestellen vorgesehen: Braunschweiger Heerstraße, Prinzengarten, An der Sieckwiese, Zugbrückenstraße, Trift/Landkreis und Heeseplatz. Die Auswahl erfolgte wie in der Vergangenheit auch unter fachlichen Kriterien (z. B. bauliche Abgängigkeit, Fahrgastfrequenzen, Herstellung Barrierefreiheit). Eine Abstimmung hierzu ist mit CeBus, Landkreis Celle, SOVD/Behindertenvertreter, Seniorenbeirat und dem Fahrgastbeirat erfolgt. Es wird davon ausgegangen, dass diese Haltestellen wegen ihrer Bedeutung auch nach 2015 Bestand haben.

 

6. Welche Möglichkeiten hat die Stadt Celle, bei CeBus Einfluss zu nehmen auf Fahrpläne, -

    routen und Angebot an absenkbaren Bussen?

 

 

 

 

 

Die Qualität des ÖPNV wird im Nahverkehrsplan durch den Aufgabenträger Landkreis Celle beschlossen. Die Stadt Celle kann sich im Verfahren zu den genannten Punkten äußern, ein Anspruch auf Umsetzung besteht jedoch nicht.

 

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Anlagen

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