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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0414/13

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Über den Antrag wird erst im Zusammenhang mit den zu erwartenden KGst.-Ergebnissen beraten und entschieden. Bis dahin wird der Antrag zurückgestellt.

 

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Sachverhalt:

Der Antrag verfolgt das Ziel mit Hilfe eines Kooperativen Sportentwicklungsplanes, der Politik Handlungsempfehlungen zu geben, um die Sport- und Bewegungsangebote im Celler Stadtgebiet zukunftsfest zu gestalten.

Üblicherweise umfasst ein derartiger Plan eine Ist-Analyse des Sportgeschehens in der Stadt und den daraus abgeleiteten Vorschlägen für die kurz-, mittel und langfristigen Sportstätten- und Sportflächenplanungen der Stadt.

Hinzu kommen Aussagen zur Angebots- und Nachfragesituation der Vereine, Schulen, Kindergärten, freien Anbietern sowie der nicht-organisierten sporttreibenden Bevölkerung.

Inhaltlich abgerundet wird der Plan mit Anregungen zu aktuellen, überregional erkennbaren Trends im Sportverhalten der Bevölkerung und Analysen zu lokalen Besonderheiten der Celler Sportwelt, der Alters- und Sozialstruktur, der gewachsenen Sporttraditionen und der kommunalen Infrastruktur.

 

Eine verwaltungsinterne Recherche hat ergeben, dass im näheren Umkreis bei 22 Gebietskörperschaften, überwiegend Kommunen, derzeit entsprechende Aktivitäten in den verschiedensten Phasen (Vorbereitung, Planung, Erarbeitung, in Umsetzung) zu verzeichnen sind. Zudem hat die Sportverwaltung einen Blog bei der ADS (Arbeitsgemeinschaft Deutscher Sportämter) hinterlegt; bisher allerdings ohne Resonanz.

 

Sportentwicklung ist von der Begrifflichkeit her ein weites Feld; wird auch Sportstättenentwicklung genannt, obwohl diese Sinnverwandtschaft wohl klar zu trennen ist.

 

Gemein ist allen, dass dieser von einem externen Dienstleister, größtenteils mittels universitärer Hilfe mit einem Zeitfenster von bis zu 5 Jahren erarbeitet wird.

 

Professor Dr. Robin Kähler von der Uni Kiel schätzt die Kosten einer wie auch immer gearteten Sportentwicklungsstudie bei einer Kommune der Größenklasse 4 - der unterfällt die Stadt Celle - auf € 20.000 - 40.000.

Und selbst bei diesen Zahlen ist man vor Überraschungen nicht gefeit.

Beispielsweise hat bei der ungleich kleineren Stadt Singen (EW: 45.000) nur die Fortschreibung eines veralteten Planes € 57.000 in Anspruch genommen.

Die Sportverwaltung kann lediglich einige Bestandsdaten liefern. Der überwiegende Teil eines solchen Planes muss durch den externen Dienstleister erstellt werden.

 

Sicherlich wird es in einem ersten Schritt zu einer Auftaktveranstaltung aller Sportverantwortlichen, Sportinteressierten, Politik und sonstigen Beteiligten kommen.

Bedingt durch die Vielfalt der Sportarten (rd. 45) und den hohen Organisationsgrad (82 Vereine mit rd. 23.000 Mitgliedern) ergibt sich ein nicht zu unterschätzendes Interessengemengelagere.

 

Mit 120 - 150 Anwesenden ist bei einer derartigen Veranstaltung zu rechnen.

 

Da bedarf es schon eines Top- Impulsreferates, welches Aufbruchsstimmung verbreitet, und professioneller Hilfe in Prozesssteuerung und neutraler Moderation, zumal die Celler Sportwelt durch die Spardiskussionen vergangener Jahre verschreckt ist.

 

Allein für eine derartige Veranstaltung dürften Kosten von  über € 4.000 (Impulsreferat, externe Moderation, Catering, Sonstiges) einzuplanen sein.

 

Abgesehen davon, dass der Verwaltung Haushaltsmittel für die Erstellung eines derartigen Planes nicht zur Verfügung stehen, gibt sie folgendes zu bedenken:

 

Aus dem Antrag wird nicht ersichtlich, ob der Celler Sport die Erstellung eines derartigen Planes als zwingende Notwendigkeit fordert.

Gerade im Sportbereich steht die Fachverwaltung im ständigen Austausch mit den Vereinen. Dieses geschieht nicht nur um die alltäglichen Bedürfnisse des Sportes abzudecken, sondern auch um rechtzeitig neue Trends im Sport zu erkennen. Mögliche Defizite werden so schnell erkannt und bleiben nicht im Verborgenen. Der Verwaltung ist aber diesbezüglich nichts bekannt.

Dass beispielsweise Hallen - im Antrag wird auf eine mögliche Neureglung der Sportstättenbelegung hingewiesen - mit einer Zuschauertribüne an Wochenenden immer meist begehrt sind, liegt in der Natur der Sache.

 

Bis dato ist es der Verwaltung immer noch gelungen, den unterschiedlichen Vereinsinteressen gerecht zu werden und für einen fairen Ausgleich zu sorgen.

 

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Finanzielle Aufwendungen:

 

  nein

x□  ja

 

 

 

 

 

 

 

Darstellung der finanziellen Aufwendungen:

s. vorstehend

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung in

    Höhe von

 

 

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Anlagen

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