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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0362/13

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Beratungsfolge

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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung:

Siehe Beratungsfolge.

 

Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt die als Anlage beigefügte 19. Verordnung.

 

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Sachverhalt:

Das Straßenverzeichnis als Bestandteil der Verordnung über Art und Umfang der Straßenreinigung in der Stadt Celle (§ 3 Abs. 1) soll geändert werden, da einige Anpassungen in der Reinigungsklasse III vorgenommen werden sollen.

Im Einzelnen handelt es sich um folgende Straßen/Straßenabschnitte (siehe Lagepläne):

 

Ortsrat Altencelle

 

Der „Schlawer Weg“ soll aus der Reinigungsklasse III herausgenommen werden.

 

Begründung:

Aufgrund der beengten Verhältnisse kann die Kehrmaschine den Weg nur mit einem nicht zu vertretenden Aufwand reinigen, der nicht kostendeckend ist. Ab 01.01.2014 werden für den Schlawer Weg keine Gebühren mehr erhoben.

 

Ortsrat Altenhagen gemeinsam mit Bostel und Lachtehausen

 

Neu einzufügende Straßen aus dem „Gewerbegebiet Altenhagen/Nord“ für die Reinigungsklasse III sind  „Tannhorstweg (bis Hogrevestraße), Tiefenkamp und Werdaswiesen“.

 

Begründung:

Diese Straßen sind künftig in den Tourenplan aufzunehmen und durch Kehrmaschinen zu reinigen, da wegen des nicht versickerungsfähigen Bodens hier eine Regenwasserkanalisation vorhanden und von Verschmutzungen frei zu halten ist.

 

 

Ortsrat Groß Hehlen gemeinsam mit Scheuen und Hustedt

 

Änderung des Zusatzes bei der Straße „Hustedter Weg“ (von Celler Straße bis Niemeyerstraße)“.

 

Begründung:

Die Kehrmaschine reinigt den Hustedter Weg bis zur Niemeyerstraße und nicht nur bis zum davor gelegenen Birkenweg. Für die Bürger ändert sich in der Praxis dadurch nichts.

 

Der „Ilexweg (ohne Sackgasse zur Schule)“ soll vollständig aus der Reinigungsklasse III herausgenommen werden.

 

Begründung:

Der „Ilexweg“ hat eine Oberflächenentwässerung. RW-Kanäle sind nicht vorhanden. Hier ist deshalb bisher nicht gereinigt und nicht veranlagt worden. Es handelt sich um eine redaktionelle Anpassung der Satzung an die tatsächlichen Verhältnisse.

 

 

Ortsrat Neustadt/Heese

 

Neu einzufügender Zusatz für die Straße „Auf dem Kampe“ lautet „(ohne Stichstraße, Flst. 196/1)“.

 

Begründung:

Zur Straße „Auf dem Kampe“ gehört eine Stichstraße, die kürzlich gewidmet worden ist und dadurch zum Straßenbestand dazu gekommen ist. Da diese Stichstraße nie gereinigt worden ist, gab es keine Veranlagungen. Es handelt sich um eine redaktionelle Änderung.

 

 

Ortsrat Westercelle

 

Neu einzufügender Zusatz für die „Wernerusstraße lautet „(ohne Sackgassen)“.

 

Begründung:

Die beiden Sackgassen haben eine Oberflächenentwässerung. RW-Kanäle sind nicht vorhanden. Hier ist deshalb bisher nicht gereinigt und nicht veranlagt worden. Es handelt sich um eine redaktionelle Anpassung der Satzung an die tatsächlichen Verhältnisse.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Die geplanten Änderungen bewirken effizienteres Arbeiten und Kosteneinsparungen bei den Gebühren.

 

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Anlagen

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