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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0439/13

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt das Haushaltssicherungskonzept 2014. Einzige Maßnahme ist die Beauftragung der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt).

 

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Sachverhalt:

Der Haushaltsentwurf 2014 weist ordentliche Erträge in Höhe von 196.730.400 € sowie ordentliche Aufwendungen in Höhe von 208.350.900 € aus. Der Haushalt ist damit nicht ausgeglichen.

 

Nach § 110 Abs. 6 NKomVG ist in den Fällen, in denen der Haushaltsausgleich nicht erreicht werden kann, ein Haushaltssicherungskonzept (HSK) zu erstellen. Darin ist u. a. festzuhalten, innerhalb welchen Zeitraums der Haushaltsausgleich erreicht, wie der ausgewiesene Fehlbetrag abgebaut und wie das Entstehen eines neuen Fehlbetrages in künftigen Jahren vermieden werden soll.

 

Nach dem Erlass des Ministeriums für Inneres und Sport vom 08.01.2013 können in einem Sicherungskonzept zunächst auch unbezifferte Maßnahmen aufgenommen werden, sofern dahinter ein realistischer Prüfauftrag, der nach maximal zwei Haushaltsjahren bezifferbare Maßnahmen erwarten lässt, steht.

Die Beauftragung der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) wird seitens des Ministeriums für Inneres und Sport als unbezifferte und einzige Maßnahme anerkannt.

 

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