Beschlussvorlage - BV/0438/13
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss gemäß § 2 Abs. 1 i.V. mit § 8 Abs. 4 BauGB zur Aufstellung des vorzeitigen Bebauungsplanes Nr. 149 der Stadt Celle "Hohe Wende / West"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Vorzimmer FB 5
- Zuständigkeit:
- (Dr. Matthias Hardinghaus)
- Ziele:
- Bedarfsgerechte Steuerung der Verkehrsabläufe und Sicherstellung bestmöglicher Mobilität mit geringstmöglicher Umweltbelastung; Förderung der Integration von Menschen verschiedener Herkunft
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften
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Vorberatung
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21.11.2013
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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20.12.2013
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Sachverhalt:
Lage des Plangebietes:Ortsteil Hehlentor
Entfernung zum Stadtzentrum:ca. 2,3 km
Größe des Plangebietes:ca. 6,5 ha
geplante Nutzungen:Baugebietsflächen und Flächen für den Betriebshof,
Straßenverkehrsflächen und Flächen für Versorgungs- anlagen wie Regenwasserrückhaltebecken
Im Sommer 2011 wurde durch die britische Regierung der Truppenabzug der britischen Armee aus dem Standort Celle bekannt gegeben. Damit wurde im Herbst 2012 die militärische Nutzung der Kaserne Hohe Wende aufgegeben. Das Areal ist seitdem ohne Nutzung. Die Kaserne Hohe Wende steht somit für eine weitere Verwendung zur Verfügung. Neben umfassenden Überlegungen, welche zur Konversion des Areals getätigt werden, besteht seitens der Stadt Celle das Interesse, den städtischen Betriebshof auf dem Kasernengelände anzusiedeln (sh. Ratsbeschluss vom 14.02.2013, BV/0020/13-1).
Im Flächennutzungsplan der Stadt Celle ist die Fläche wegen der bisherigen militärischen Nutzung als Sonderbaufläche dargestellt. Dem Gebot folgend, Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln, wäre zwar grundsätzlich eine parallele Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Wegen der Dringlichkeit des neuen Betriebshofes und dem Erfordernis laufende Fachplanungen, wie das Integrierte Entwicklungskonzept (IEK) einzubinden und städtebaulich zu begleiten, erfolgt die Aufstellung des Bebauungsplanes als „vorzeitiger Bebauungsplan“ gemäß § 8 Abs. 4 BauGB, bevor der Flächennutzungsplan geändert wird.
Im Rahmen eines Integrierten Entwicklungskonzeptes (IEK), das durch die Firmen Ackers Partner Städtebau und die CIMA bereits entwickelt wird, sollen Möglichkeiten zur nachhaltigen städtebaulichen Erschließung und Nutzung des Kasernengeländes ausgelotet werden. Die geplante Ansiedlung des städtischen Betriebshofes im südwestlichen Bereich der vorhandenen Kasernenbebauung wird im IEK berücksichtigt. Eine zum jetzigen Zeitpunkt eingeleitete Änderung des Flächennutzungsplanes könnte den Ergebnissen des IEK in den weiteren Bereichen der Kaserne vorgreifen bzw. entgegenstehen.
Unter Berücksichtigung der Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege soll der Erhalt, Umbau und die Anpassung der militärischen Liegenschaft zeitnah erfolgen bzw. beginnen, insbesondere auch um Nachteile von der Gemeinde abzuwenden. Daher wird das Verfahren zur Aufstellung eines vorzeitigen Bebauungsplanes gewählt.
Dieser Bebauungsplan soll mit der Festsetzung von Flächen die verbindlichen Voraussetzungen für den geplanten Betriebshof der Stadt Celle schaffen. Hier
sollen gemeinschaftlich die zurzeit an unterschiedlichen Standorten gelegenen Betriebsstätten des Grünbetriebes und des Straßenbetriebes der Stadt Celle mit dazu gehörigem Verwaltungsbereich angesiedelt werden. Voraussetzungen hierzu ist eine verkehrstechnische Anbindung des westlichen Kasernengeländes an die Straße Hohe Wende. Für die beiden Gebäude entlang der westlichen Grundstücksgrenze (ehemals Militärgericht und Kfz- Halle) und die südlich angrenzende Fläche sollen ebenfalls die Grundlagen für neue Nutzungsmöglichkeiten geschaffen werden.
Die Anhörung des Ortsrates erfolgt gemäß § 94 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 NKomVG im Verlauf des Planverfahrens. Der Ortsrat wird im Verlauf des Verfahrens rechtzeitig vor den jeweiligen Feststellungsbeschlüssen beteiligt.
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen durch den Beschluss zur Aufstellung des Bauleitplanes bestehen in der nachfolgenden Erarbeitung der Bauleitplanunterlagen und des Umweltberichtes. Es fallen Sach- und Personalkosten an, die im weiteren Verlauf der Planung evtl. genauer beziffert werden können.
Mitzeichnung/Stellungnahme:
FD 60 Konversion
Kenntnisnahme
( X ) Oberbürgermeister
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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377,3 kB
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