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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - MV/0462/13

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

Zum 01.04.2013 wurde der Steuersatz für den Betrieb von Geldspielgeräten von 12 % auf 20 % erhöht.

 

Trotz anfänglicher Proteste wird der Steuersatz inzwischen von allen Aufstellern akzeptiert. Klagen gegen die Höhe des Steuersatzes wurden nicht erhoben. Eine nach der Erhöhung eingetretene Zahlungsunfähigkeit einzelner Aufsteller ist nicht bekannt.

 

Nach der aktuellen Rechtsprechung ist ein Steuersatz von 20 % zulässig.

 

Die Zahl der Aufsteller sowie die Anzahl der aufgestellten Geräte sind nahezu unverändert geblieben. Das monatliche Steueraufkommen weist die auch in den Vorjahren zu verzeichnenden üblichen Schwankungen auf, deutliche Einbrüche sind nicht festzustellen.

 

Negative Auswirkungen aufgrund der Erhöhung des Steuersatzes sind nicht erkennbar.

 

 

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