Beschlussvorlage - BV/0214/05
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Celle über die Erhebung von Beiträgen, Gebühren und Kostenerstattungen für die Abwasserbeseitigung (Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung) vom 28.09.1983 in der Fassung der letzten Änderungssatzung vom10.12.2004
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Stab S 6
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Geplant
|
|
Ausschuss für öffentliche Einrichtungen, Umwelt und Klimaschutz
|
Vorberatung
|
|
|
|
21.09.2005
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Verwaltungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Celle
|
Entscheidung
|
|
|
|
13.10.2005
|
Sachverhalt:
Aufgrund der Ergebnisse der Betriebsabrechnung wird eine Anpassung der Gebühren für die Abwasserbeseitigung ab 01.01.2006 vorgeschlagen. Gem. § 5 des Nds. Kommunalabgabengesetzes sind für die kostenrechnenden Einrichtungen der Stadt kostendeckende Gebühren zu erheben. Die Gebührenbedarfsberechnungen für 2006 sind als Anlage 3 beigefügt.
Zur besseren Übersicht der Veränderungen bzw. Beibehaltung von Gebühren und Beiträgen wird auf die Anlage 1 verwiesen.
Bei der Abwassergebühr ist keine Änderung der derzeitigen Gebühr (2005 = 2,30 €) vorgesehen, da in den Vorjahren erwirtschaftete Überschüsse für 2006 eine Gutschrift von 400.000,00 € ermöglicht.
Zukünftig notwendige Aufwendungen für die Kanalsanierung belasten die Gebühr mit 0,13 €. Für 2007 und 2008 verbleiben noch Überschüsse in Höhe von 850.879 €, die zur Gebührenkonstanz beitragen werden.
Die Entsorgungsgebühren bei den Fett- und Stärkeabscheidern können leicht gesenkt werden. Hingegen muss die Grundgebühr außerhalb der Regelarbeitszeit etwas angehoben werden.
Die Entsorgungsgebühren für die Entleerung von Kleinkläranlagen sind sowohl innerhalb der Regelarbeitszeit als auch außerhalb der Regelarbeitszeit zu erhöhen.
Dies liegt vor allen Dingen an der seit August 2002 eingeführten Umstellung von einer regelmäßigen Fäkalschlammabfuhr (ca. alle 2 Jahre) auf eine bedarfsorientierte Abfuhr (bis max. einmal in 5 Jahren), was wiederum zu einer ensprechenden Kosteneinsparung beim Bürger führt.
Durch die längeren Entsorgungsintervalle reduziert sich die Anzahl der jährlichen Abfahrten. Die Gesamtabfuhrkosten sind infolge dessen zwar gesunken, jedoch steht dem ein höherer Aufwand gegenüber, da die Touren nicht mehr so optimal geplant werden können und die Kleinkläranlagen selbst nur mit erhöhtem Zeitaufwand (in 5 Jahren stärker verfestigter Schwimmschlamm, der vor dem Absaugen gelöst werden muss) geleert werden können.
So ist in 2004 ein Fehlbetrag von 2.419,00 € erwirtschaftet worden, der die Gebührenerhöhung bedingt.
Die Kosten für die Klärschlammbeseitigung sind aufgrund bestehender Verträge noch bis September 2006 konstant.
Die Entwässerungsbeiträge (Flächenbeiträge an die Schmutz- und Regenwasserkanalisation) werden unverändert beibehalten.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
48,5 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
28 kB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
210,5 kB
|
