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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0382/13

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt die anliegende Satzung des Stadtarchivs Celle und die anliegende Satzung über die Gebühren des Stadtarchivs Celle.

 

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Sachverhalt:

In Deutschland ist das Archivwesen gesetzlich geregelt. Diese gesetzliche Regelung wird in einer öffentlich-rechtlichen Satzung transparenter gemacht. Deshalb soll aufgrund des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes und des Niedersächsisches Archivgesetzes die bisherige Benutzungs- und Entgeltordnung des Stadtarchivs durch die Satzung des Stadtarchivs und die Gebührensatzung ersetzt werden.

 

Die Archivsatzung regelt den Umgang mit dem kommunalen Archivgut, verdeutlicht den Arbeitsauftrag an das Stadtarchiv detailliert und schärft dessen Profil. Sie unterstreicht zudem die dem Stadtarchiv zustehende Bedeutung. Die Gebührensätze wurden den heutigen Gegebenheiten angepasst und angehoben.

 

Aus Gründen der Rechtsklarheit schlägt die Verwaltung vor, die Satzung für das Stadtarchiv und die Gebührensatzung zu beschließen. Durch diese Satzungen entstehen keine qualitativen Veränderungen und darüber hinaus keine weiteren Verpflichtungen und Mehrkosten für die Stadt Celle. 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Stadt Celle stellt damit ihre gesetzlichen Pflichten sicher und folgt umliegenden Städten wie zum Beispiel Hannover, Lüneburg und Göttingen.

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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