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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0425/13

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

a)  Der Durchführung eines nichtoffenen einphasigen Investorenwettbewerbs mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren wird zugestimmt.

b)  Die Verwaltung wird beauftragt, nach Beendigung des Wettbewerbs mit dem Investor des ersten Preisträgers unverzüglich die Verhandlungen zum Abschluss des Grundstückskaufvertrages und der Realisierung des Bauvorhabens aufzunehmen. Sollten die Verhandlungen nicht zum Erfolg führen, ist die Verwaltung berechtigt, in der Rangfolge des Ergebnisses mit den weiteren Investoren zu verhandeln.

 

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Sachverhalt:

Mit MV/0300/13 hat die Verwaltung über das beabsichtigte weitere Vorgehen zur Entwicklung der an der Bergstraße gelegenen Immobilie der ehemaligen Feuerwache informiert.

 

Zwischenzeitlich hat die GOS als treuhänderischer Sanierungsträger der Stadt in Kooperation mit dem Büro UmbauStadt die Eckdaten zu diesem Wettbewerb konkretisiert und verwaltungsintern abgestimmt. Im Ergebnis schlägt der Sanierungsträger vor, einen nicht  offenen einphasigen Investorenwettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren durchzuführen.

Im Bewerbungsverfahren werden anhand festgelegter formaler und qualitativer Zulassungskriterien  maximal zehn Teilnehmerteams aus Investoren und Architektenbüros ausgewählt, die dann zur Abgabe eines Wettbewerbsbeitrags aufgefordert werden.

Für das eigentliche Wettbewerbsverfahren wird der erwartete Nutzungsmix aus  Einzelhandel / Wohnen / Systemgastronomie ggf. auch gekoppelt mit einer Hotelansiedlung im mittleren Segment zu Grunde gelegt. Darüber hinaus werden zur Beurteilung der abgegebenen Arbeiten weitergehende Kriterien festgelegt anhand derer das Preisgericht zu einer abschließenden Bewertung kommen wird (sh. Anlage).

 

Die Ausschreibung des Wettbewerbs durch den Sanierungstreuhänder soll Anfang 2014 erfolgen, insgesamt ist für die Durchführung ein Zeitraum von ca. sechs Monaten anzusetzen.

 

Mit Abschluss des Wettbewerbs führt die Stadt mit dem Investor des ersten Preisträgers unverzüglich Verhandlungen zum Abschluss des Grundstückskaufvertrages sowie eines städtebaulichen Vertrages, der die Realisierung des Bauvorhabens und dessen Umsetzung konkretisiert. Sollten die Verhandlungen nicht zum Erfolg führen wird in der Rangfolge des Ergebnisses mit den weiteren Investoren verhandelt, um das Ziel der Nachnutzung des Feuerwehrgeländes sicherzustellen.

 

Auf Empfehlung des Sanierungsträgers wird die Stadt die erforderliche Ordnungsmaßnahme (Abbruch) nicht selbst durchführen, sondern dem Investor übertragen und das Grundstück sanierungsrechtlich zum Anfangswert veräußern. Zu einem späteren Zeitpunkt hat die Stadt den sog. Ausgleichsbetrag nach Sanierungsrecht zu erheben. Die Kosten der Durchführung der Ordnungsmaßnahme werden vom Investor bis zur Höhe des gutachterlich festgestellten Ausgleichsbetrages verrechnet.

 

Parallel zu diesem Wettbewerb und den anschließenden Verhandlungen führt die Stadt das Bauleitplanverfahren durch, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Nachnutzung des Areals in angemessener und erforderlicher Art und Weise zu schaffen.

 

Weitere Ausführungen zum Verfahren werden durch den Sanierungsträger in der Sitzung erfolgen.

 

Das Verfahren wird vom Sanierungsträger zusammen mit UmbauStadt koordiniert und gesteuert. Die Kosten für die Durchführung des Wettbewerbs betragen ca. 40.000 € und sind förderfähig im Rahmen der Gesamtmaßnahme Städtebaulicher Denkmalschutz Altstadt.

 

 

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Mitzeichnung/Stellungnahme:

 

FD 60 _____   FD 80 _____   FD 30 _____

 

OB z. K.

 

 

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Anlagen

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