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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - MV/0465/13

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

Der Oberbürgermeister hat am 20.11.2013 im Rahmen einer Eilentscheidung gem. § 89 in Verbindung mit § 117 NKomVG die außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 35.0000 € für die Maßnahme Stilllegung und Neubau eines Schmutzwasserkanals auf dem Privatgelände der ehemaligen Spinnhütte (538100/0960397/7872102) bewilligt. Das Einvernehmen wurde gem. § 92 NKomVG hergestellt.

 

Die Deckung erfolgt aus folgenden Konten:

 

541000/0960096/7872208 - Endausbau Schwalbenberg, Planungskosten  =   3.750,50 €

541000/0960097/7872209 - Endausbau Schwalbenberg, Tiefbau        = 31.249,50 €

 

Gesamt                                                = 35.000,00 €

 

 

Hierüber wird der Rat gem. § 89 Satz 3 NKomVG unterrichtet.

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