Hauptmenü
Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0486/13

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag:

 

a) Der Rat beschließt, die Oberziele bis zur Wiedererlangung der finanziellen  Leistungsfähigkeit – spätestens 2017 – nicht zu ändern.

Der Antrag Nummer 77/2013 der CDU Fraktion vom 19.11.2013 ist damit erledigt.

 

b) Der Rat bestätigt die von der Verwaltung aus den vorgegebenen Oberzielen gewonnenen und priorisierten Fachziele. Er stimmt damit überein, dass diese als Filter für Sparvorschläge im Konsolidierungsprozess genutzt werden.

Der Antrag Nummer 77/2013 der CDU Fraktion vom 19.11.2013 ist damit erledigt.

 

Reduzieren

Sachverhalt:

 

Mit der MV/0223/13 für die Sitzung des Verwaltungsausschusses am 18.06.2013 wurde mitgeteilt, dass es eines verlässlichen Maßstabes für die Bewertung der vorgeschlagenen Konsolidierungsmaßnahmen bedürfe und dafür die Fachziele zu schärfen seien. Um einen möglicherweise langwierigen Beratungs- und Entscheidungsprozess im Vorfeld der KGSt Beratung zu vermeiden, hat sich die Verwaltung an den Handlungsfeldern orientiert, die bereits im Rahmen des Diskussionspapiers zur demografischen Entwicklung als wichtig und zielführend akzeptiert worden sind. Im Einzelnen sind dies die Handlungsfelder Bildung und Wirtschaft. Die Wichtigkeit des Erhalts der städtischen Infrastruktur wurde im Demografiebericht unausgesprochen dargestellt.

 

 

Mit der MV/0457/13 für die Sitzung des Finanz- und Rechnungsprüfungsausschusses am 02.12.2013 wurde mitgeteilt, in welcher Weise die Verwaltung die o.g. Schärfung der Fachziele in drei herausragende, sechs sehr wichtige und zehn wichtige Fachziele vorgenommen hatte. Die vom Rat am 10.06.2010 beschlossenen Oberziele als Richtlinien des Rates sind dabei dementsprechend nicht neu betrachtet worden.

 

Eine Gegenüberstellung der nunmehr komprimierten und neu zugeordneten Fachziele und der bisherigen Zuordnung ist in der Anlage 1 ersichtlich. Die neue Sortierung nach den Prioritäten und die teilweise sprachliche Neufassung der Fachziele machen ebenfalls deutlich, dass die bisherige Zuordnung der einzelnen Fachziele zu den jeweiligen Fachbereichen lediglich zugunsten einer Betrachtung der Verwaltung als Einheit entfällt. Die Verwaltung sieht hierin einen wichtigen Schritt in eine Festigung des zielgerichteten einheitlichen Verwaltungshandelns.

 

Bedeutung für den Konsolidierungsprozess:

Die möglichen Beeinträchtigungen der drei herausragenden (roten) Fachziele, der sehr wichtigen (gelben) Fachziele und der wichtigen (grünen) Zielen sind von der KGSt dargestellt und beschrieben worden. In der Bewertung ergibt sich dann, dass die herausragenden Ziele möglichst nicht tangiert werden, die sehr wichtigen Fachziele Vorrang vor den wichtigen Fachzielen haben. Wie sehr die einzelnen Fachziele von Konsolidierungsmaßnahmen betroffen sein werden, hängt mit dem Umfang aller gemachten bzw. umzusetzenden Konsolidierungsmaßnahmen (Konsolidierungspaket) zusammen. Zu beachten ist auch, dass eine Maßnahme mehrere Fachziele unterschiedlicher Priorität tangieren kann. Das kann bedeuten, dass auch (lediglich) wichtige Fachziele  in ihrer Konzentration bzw. Kombination mit Fachzielen höherer Priorität nicht zwangsläufig dem Konsolidierungszwang unterliegen.

Letztendlich beschließt der Rat das Konsolidierungspaket.

 

Zielestruktur bei der Stadt Celle

Die große selbständige Stadt Celle kennt in ihrer Zielestruktur Oberziele und Fachziele. Zum Umgang mit diesen Zielen schlägt die Verwaltung Folgendes vor:

 

Oberziele:

Gemäß  § 58 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG  ist der Rat für die grundlegenden Ziele der Entwicklung einer Kommune zuständig. Der Rat hat am 10.06.2010 sieben Oberziele unter der Prämisse solider Finanzen einstimmig beschlossen. Diese haben den Charakter von Richtungszielen, sind als Vision zu verstehen,  sollten von einer breiten Mehrheit getragen werden und sind auf längere Zeiträume angelegt.

Deshalb bietet sich eine neue Diskussion oder Bestätigung jeweils mit Beginn einer neuen Wahlperiode an. Dessen ungeachtet bliebe es dem Rat natürlich unbenommen, weitere Grundsatzbeschlüsse für die weitere Entwicklung der Stadt zu jeder Zeit zu fassen.

Unter dem Eindruck der jetzigen Haushaltslage sollen die Oberziele bis zur Wiedererlangung der finanziellen  Leistungsfähigkeit – spätestens 2017 – nicht geändert werden.

Die unter den Oberzielen liegenden Fachziele konkretisieren die Visionen und dienen dazu, die Prämisse sowie die Oberziele zu erreichen. Aus diesem dynamischen Charakter  kann sich eine kürzere Gültigkeitsdauer ergeben.

 

Reduzieren

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...