Beschlussvorlage - BV/0490/13
Grunddaten
- Betreff:
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Außerplanmäßige Auszahlung für den Ausbau Welfenallee Nord
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Finanzwirtschaft
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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20.12.2013
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Sachverhalt:
Die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr hat bei der Stadt Celle angefragt, ob sie nachträglich Maßnahmen der verkehrlichen Infrastruktur für das Jahresprogramm 2014 anmelden möchte, weil noch Fördermittel zu vergeben sind. Der Ausbau des Nordteils der Welfenallee einschließlich der Knotenpunkte mit der B 214 und der Heese/Fuhrberger Straße hat die geforderte Planungstiefe. Bisher waren Mittel für die Durchführung der Maßnahme im Jahr 2017 eingeplant. Aufgrund dieser kurzfristigen Förderungsmöglichkeit wurde die Maßnahme im Rahmen der Haushaltsberatungen auf das Jahr 2014 vorgezogen und mit 2 Mio. € angesetzt. Im Gegenzug wurde der Ausbau der Breiten Straße auf das Jahr 2017 verschoben. Von den Baukosten sind 1,6 Mio. € förderfähig, so dass mit einer Einnahme von 950.000 € zu rechnen ist. Um den Ausbau in 2014 beginnen zu können, bedarf es der sofortigen Beauftragung eines Ingenieurbüros zur Anpassung der Ausführungsplanung und der Leistungsbeschreibung, damit die Vergabe vorbereitet und die Unterlagen für den Fördermittelantrag termingerecht erstellt werden können.
Für den Ausbau der Breiten Straße stehen noch Mittel für Planungsleistungen in Höhe von 37.000 € zur Verfügung. Diese werden dann vom Fachdienst 66 selbst erbracht und können daher eingespart werden.
Der weitere finanzielle Mehrbedarf in Höhe von 13.000 € wird aus Minderauszahlungen aus folgenden Produktkonten bereitgestellt:
Erneuerung der Fuhsebrücke am Freibad (541000.7872396)10.000 €
Landesgartenschau (551100.7873253) 3.000 €
