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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0361/13

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Wird zur Ratssitzung am 16.01.2014 formuliert.

 

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Sachverhalt:

Dem Vorbericht können Sie Informationen über die Haushaltslage der Jahre 2012/2013, der voraussichtlichen Haushaltssituation 2014 und der Folgejahre bis 2017 entnehmen. Daneben wird weiter dargestellt, welche wichtigen Vorgänge der Haushaltsplan enthält und welche Veränderungen sich zu den Vorjahren und der voraussichtlichen Entwicklung ergeben. Dabei wird die Möglichkeit tabellarischer und graphischer Darstellungen genutzt.

 

Im Gesamtergebnishaushalt sind die einzelnen Positionen der ordentlichen/außerordentlichen Erträge bzw. Aufwendungen ausgewiesen mit den sich darauf ergebenden jeweiligen Jahresergebnissen (Pos. 28) – die Ansatzzahlen des Jahres 2013 entsprechen dem am 26.09.2013 beschlossenen 2. Nachtragsplan; für das Jahr 2012 wird das vorläufige Rechnungsergebnis dargestellt.

 

Der Gesamtfinanzhaushalt umfasst die Ein- und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (Summen Pos. 10, 17, 18), Ein- und Auszahlungen für Investitionstätigkeiten (Summen Pos. 24, 31, 32) sowie Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit –  Kreditaufnahmen bzw. Tilgungsleistungen für Investitionstätigkeiten – (Pos. 34/35). Im Gesamtsaldo  (Pos. 37) spiegelt sich die zu erwartende Liquidität wieder.

 

Der Haushaltsentwurf 2014 weist gegenwärtig ein Jahresergebnis von – 10.413.200 € aus. Der Haushalt 2014 ist damit nicht ausgeglichen.

 

Nach § 110 Abs. 6 NKomVG ist in den Fällen, in denen der Haushaltsausgleich nicht erreicht werden kann, ein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen. Darin ist u. a. festzuhalten, innerhalb welchen Zeitraums der Haushaltsausgleich erreicht, wie der ausgewiesene Fehlbetrag abgebaut und wie das Entstehen eines neuen Fehlbetrages in künftigen Jahren vermieden werden soll. Das HSK ist spätestens mit der Haushaltssatzung zu beschließen und der Kommunalaufsichtsbehörde mit der Haushaltssatzung vorzulegen.

Das Ministerium für Inneres und Sport hat mit Schreiben vom 01.10.2013 zugestimmt, für die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2013 die Beauftragung der KGST als unbezifferte Maßnahme zu akzeptieren und auf Meldung weiterer Maßnahmen zu verzichten.

 

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Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte dem Vorbericht.

 

 

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Anlagen

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