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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - MV/0487/13

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Beratungsfolge

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Sachverhalt 1:

Der Oberbürgermeister hat am 20.11.2013 im Rahmen einer Eilentscheidung gem. § 89 in Verbindung mit § 117 NKomVG den außerplanmäßigen Aufwand in Höhe von 328.0000 € für Jugendhilfeleistungen mit Rechtsanspruch (363200/4332610; Familienersetzende Hilfen) bewilligt.

 

Die Deckung erfolgt aus folgenden Konten:

 

363200/5029000 - Sonstiger periodenfremde Erträge=37.300 €

363200/3482000 - Kostenerstattung von Gemeinden=148.600 €

111180/4621100 - Deckungsreserve=91.500 €

363100/3482000 - Kostenerstattung von Gemeinden                =        50.600 €

 

Gesamt                                                    =       328.000 €

 

 

Hierüber wird der Rat gem. § 89 Satz 3 NKomVG unterrichtet.

 

 

Sachverhalt 2:

Der Oberbürgermeister hat am 06.12.2013 im Rahmen einer Eilentscheidung gem. § 89 in Verbindung mit § 117 NKomVG den außerplanmäßigen Aufwand in Höhe von 36.000 € für die Zahlung von Kostenerstattungen an andere Gemeinden (363200/5129000; Familienersetzende Hilfen) bewilligt.

 

Die Deckung folgt aus folgenden Konten:

 

111180.4621100 – Deckungsreserve=     36.000 €

 

 

 

Hierüber wird der Rat gem. § 89 Satz 3 NKomVG unterrichtet.

 

 

 

Sachverhalt 3:

Der Oberbürgermeister hat am 11.12.2013 im Rahmen einer Eilentscheidung gem. § 89 in Verbindung mit § 117 NKomVG den überplanmäßigen Aufwand in Höhe von 231.000 € für die Zahlung von Kostenerstattungen an andere Gemeinden (363200/4452000; Familienersetzende Hilfen) bewilligt.

 

Die Deckung folgt aus folgenden Konten:

 

363100.3221100 – Kostenbeiträge und Aufwendungsersatz=  1.002,87 €

363200.3211100 – Kostenbeiträge und Aufwendungsersatz; = 11.362,29 €

        Kostenersatz – a. v. E.

367200.3481000 – Kostenerstattungen, Kostenumlagen vom Land= 12.595,49 €

363100.3482000 – Kostenerstattungen, Kostenumlagen von = 16.697,40 €

       Gemeinden

363200.3221100 – Kostenbeiträge und Aufwendungsersatz= 33.649,15 €

363200.3482000 – Kostenerstattungen, Kostenumlagen von = 99.510,92 €

        Gemeinden

521100.3311000 – Bauen = 56.181,88 €

 

 

Gesamt=   231.000 €

 

 

Hierüber wird der Rat gem. § 89 Satz 3 NKomVG unterrichtet.

 

 

 

 

 

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