Beschlussvorlage - BV/0021/14
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 147 "Paul-Klee-Schule Wittestraße" als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)- Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Vorzimmer FB 3
- Zuständigkeit:
- (Stephan Kassel)
- Ziele:
- Bedarfsgerechte Steuerung der Verkehrsabläufe und Sicherstellung bestmöglicher Mobilität mit geringstmöglicher Umweltbelastung; Förderung der Integration von Menschen verschiedener Herkunft
Beratungsfolge
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften
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Vorberatung
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06.02.2014
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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27.02.2014
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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung:
Neustadt / Heese
Bisheriges Verfahren:
Die frühzeitige Unterrichtung und Äußerungsmöglichkeit der Öffentlichkeit gemäß § 13a Abs. 1 BauGB fand in der Zeit vom 21.05.2013 bis zum 04.06.2013 statt.
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB fand mit Schreiben vom 16.05.2013 bis zum 07.06.2013 statt.
Der Ortsrat Neustadt/Heese ist gemäß § 94 NKomVG in seiner Sitzung am 28.08.2013 bezüglich dieses Bauleitplanverfahrens angehört worden.
Der Rat der Stadt Celle hat in seiner Sitzung am 26.09.2013 dem vom Planverfasser (infraplan GmbH) angefertigten Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 147 vom 16.09.2013 und der zugehörigen Begründung zugestimmt und seine öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Beschluss über die öffentliche Auslegung sowie deren Ort und Dauer wurden am 28.09.2013 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 147 und die zugehörige Begründung haben in der Zeit vom 08.10.2013 bis zum 08.11.2013 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegen.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurde in der Zeit vom 04.10.2013bis zum 08.11.2013 durchgeführt.
Die aus den Beteiligungen nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen relevanten Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind in der als Anlage beigefügten Tabelle jeweils zusammengefasst und mit einer Stellungnahme der Verwaltung sowie mit einer Beschlussempfehlung versehen.
Beschlussvorschlag:
Die Stellungnahmen, die zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 147 "Paul-Klee-Schule Wittestraße" der Stadt Celle sowie der zugehörigen Begründung vorgebracht wurden, werden mit folgendem Ergebnis geprüft:
- Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB vom 08.10.2013 bis 08.11.2013
Der Stellungnahme des Landkreises Celle mit Schreiben vom 05.11.2013 wird zur Kenntnis genommen.
Der Stellungnahme der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr mit Schreiben vom 13.11.2013 wird zur Kenntnis genommen.
Der Stellungnahme der Niedersächsischen Landesforsten, Forstamt Fuhrberg mit Schreiben vom 06.11.2013 wird nicht entsprochen.
Der Stellungnahme der Celle-Uelzen-Netz GmbH mit Schreiben vom 23.10.2013 wird entsprochen.
Der Stellungnahme des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Celle mit Schreiben vom 24.10.2013 wird zur Kenntnis genommen.
Der Stellungnahme der Freiwilligen Feuerwehr Celle mit Schreiben vom 21.10.2013 wird zur Kenntnis genommen.
- Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB vom 23.10.2012 bis 23.11.2012
Es sind keine Stellungnahmen von Bürgern eingegangen.
Der Bebauungsplan Nr. 147 "Paul-Klee-Schule Wittestraße" der Stadt Celle wird als Satzung (§ 10 Abs. 1 BauGB) beschlossen und der zugehörigen Begründung wird zugestimmt.
Sachverhalt:
Lage des Plangebietes:Neustadt / Heese
Entfernung zum Stadtzentrum:etwa 2,5 km
Größe des Plangebietes:etwa 25.700 m²
geplante Nutzungen:Fläche für Gemeinbedarf
Die Aufstellung des Bebauungsplanes soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Förderschule mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung schaffen. Das Plangebiet liegt an der Wittestraße im Ortsteil Neustadt / Heese und hat eine Fläche von ca. 2,5 ha. An der Wittestraße befindet sich das Gebäude der ehem. Mountbatten-School der britischen Streitkräfte.
Die Paul-Klee-Schule als Fördereinrichtung benötigt dringend einen Ersatzstandort. Derzeit nutzt sie Räume und Einrichtungen der Grundschulen Vorwerk und Wietzenbruch, sowie Räume des Christlichen Jugenddorfes (CJD). Die Räume bieten allerdings nicht den, für Schüler mit verschiedenen Beeinträchtigungen notwendigen, Standard und sind stark modernisierungsbedürftig.
Die Schule wird als Neubau errichtet werden, so dass die Gebäude der Mountbatten-School nach Aufgabe der Nutzung abgerissen werden. Insgesamt wird mit einer Zahl von 140 Schülern gerechnet. Ergänzend zu den Klassensälen werden Verwaltungs- und Fachräume, eine Mensa und eine Turnhalle benötigt.
Da das Bauvorhaben sich nicht nach § 34 BauGB in die vorhandene Bebauung eingliedert und auch der Flächennutzungsplan Teile des zukünftigen Schulgeländes als Wohnbaufläche darstellt, ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich.
Im Verlauf des Aufstellungsverfahrens stellte sich heraus, dass die Planung des Landkreises das Schulgebäude in einem ÖPP-Verfahren errichten zu lassen, zu Konflikten mit den Anforderungen an einen vorhabenbezogenen Bebauungsplans führt. Zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses wird der Hochbauentwurf noch nicht endgültig feststehen und kann daher nicht als Grundlage für Festsetzungen des Bebauungsplans dienen. Am 26.11.2013 hat der Rat der Stadt Celle den Verfahrenswechsel vom vorhabenbezogenen Bebauungsplan zum regulären Bebauungsplan beschlossen. Die neue Bezeichnung lautet Bebauungsplan Nr. 147 „Paul-Klee-Schule Wittestraße“.
Die Anhörung des Ortsrates Neustadt/Heese erfolgte gemäß § 94 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 NKomVG in der Sitzung am 28.08.2013.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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42,8 kB
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1,4 MB
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4
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85,6 kB
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