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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - MV/0051/14

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

Was 2006 als wahnwitzig abgetan wurde, wird seit kurzem zur Normalität in deutschen Städten. Martin Varsawski hatte die Idee, für öffentliches WLAN keine eigene Netzinfrastruktur aufzubauen. Stattdessen schlug er Internetkunden vor, den Zugang zu ihren Anschlüssen per WLAN zu öffnen, entweder gegen Bezahlung oder auf Gegenseitigkeit. DSL-Anbieter warnten ihre Kundinnen und Kunden vor Ärger, für den Fall das Dritte an ihrem Anschluss illegale Inhalte downloaden würden. Im Übrigen sprächen die AGB gegen eine Zweitnutzung. Der Internet-Anbieter 1&1 klagte auf Unterlassung, weil FON wirtschaftliche Vorteile auf Kosten des Internet-Anbieters erziele, der die Kosten des erhöhten Datenverkehrs zu tragen habe. In dritter Instanz, kurz vor dem Verhandlungstermin beim Bundesgerichtshof, gab es eine außergerichtliche Einigung über deren Inhalte Stillschweigen verabredet wurde.

 

Erste Ansätze für “WLAN Celle“

Im März 2007 wurde vom Land Niedersachsen der erste Wettbewerb zur Modellförderung „Belebung der Innenstädte“, auch bekannt unter der der Abkürzung QiN (Quartiersinitiative Niedersachsen), ausgelobt. Teil der von einer Arbeitsgruppe entwickelten Idee eines Einkaufsführers “CelleCity.de“ sollte ein flächendeckendes WLAN-Netz in der Innenstadt werden. Die Anträge wurden trotz erheblichen Widerstandes (auch aus Teilen der Politik) gestellt und das Celler Projekt wurde von einer Jury ausgewählt. Obwohl nur wenige eine Vorstellung hatten, welchen Boom die mobile Datennutzung später erleben würde, wurde die Umsetzungsplanung mit einem engagierten Team 2008 erarbeitet. Seinerzeit hat sich die Projektgruppe auch mit dem Konzept von FON auseinandergesetzt, dieses wegen der rechtlichen Probleme aber nicht in die engere Wahl gezogen. Die so genannte Störerhaftung beinhaltet in diesem Kontext, dass haftet wer sein WLAN ohne die Möglichkeit einer Rückverfolgung der Nutzer mit Unbekannten teilt, sofern diese den Anschluss für illegale Downloads nutzen. Es wurde also ein Provider gesucht, der für die Netzinfrastruktur und als Provider verantwortlich zeichnet und eine Registrierung der Nutzerinnen und Nutzer durch eine Softwarelösung unter Beachtung datenschutzrechtlicher Rahmenbedingungen gewährleisten konnte. Die Projektgruppe hatte die Auswahl zwischen zwei Anbietern. Mit monatlich rund EUR 250,00 zzgl. MwSt. wären die Folgekosten überschaubar geblieben. Damit wäre ein Zugang zu www.cellecity.de und zu den von dort verlinkten Seiten zeitlich unbegrenzt kostenlos gewesen. Für eine weitergehende Nutzung (täglich 30 Minuten kostenloses Surfen im Internet) hätten Besucherinnen und Besucher der Innenstadt sich lediglich registrieren müssen. Die Preisliste für einen Internet-Zugang über das Zeitlimit hinaus bis hin zu einer Monats-Flatrate war kalkuliert. Die vorbereitenden Planungen wurden noch seitens des Interimsgeschäftsführers abgeschlossen. Die danach eingesetzten Geschäftsführer der Citymanagement Celle GmbH haben das vorbereitete Netz, bei dem ein Empfang auf der Stechbahn bereits möglich war, nicht mehr flächendeckend ausbauen lassen, u. a. weil die mobile Datennutzung per UMTS nach deren Einschätzung WLAN schon bald entbehrlich machen würde.

Wir müssen heute feststellen, das zeigt auch der Antrag der SPD-Fraktion, dass das nicht der Fall ist. WLAN in öffentlichen Bereichen ist gefragt und geeignet, einen Beitrag zur Attraktivität einer Innenstadt zu leisten.

 

Andere Konzepte bzw. Alternativen in Celle

Die Stadt Pforzheim rühmt sich seit September 2013 damit, die erste deutsche Großstadt mit freiem WLAN zu sein (mehr hierzu siehe Anlage 1). Auch die großen Provider “Kabel Deutschland“ und “Telekom“, um zwei prominente Beispiele zu nennen, haben das Thema als attraktive Geschäftsidee entdeckt. Beide sind dabei, deutschlandweit WLAN-Netze aufzubauen.

“Kabel Deutschland“ stellt im öffentlichen Bereich der Celler Innenstadt schon HotSpots zur Verfügung (siehe Anlage 2), die auch für Nicht-Kunden teilweise kostenlos genutzt werden können. Unternehmen haben die Möglichkeit, ergänzend mit geringem Aufwand einen professionellen HotSpot einrichten zu lassen. Beispiel: www.kabeldeutschland.de/wlan-hotspot.

 

Die Telekom will die Verfügbarkeit von freien WLAN-Netzen erheblich ausweiten. Dazu ist das Unternehmen eine Kooperation mit FON eingegangen und will in den nächsten Jahren 2,5 Millionen neue HotSpots etablieren, die von ihren Kunden kostenlos genutzt werden können. Dritte können einen HotSpot Pass erwerben. Die Telekom setzt auf die Bereitschaft der eigenen Kunden, ihr Netz mit anderen zu teilen. Das Konzept wird als “WLAN-TO-GO“ vermarktet. FON-kompatible Router sollen ermöglichen, zwei WLAN-Netze aufzubauen, die getrennt voneinander betrieben werden. Der Besitzer des Routers nutzt dabei ein gesichertes Netzwerk, Gäste können das parallel laufende offene Netz verwenden. Der eigene Traffic soll vom Router bevorzugt behandelt werden.

WLAN-to-Go-Anbieter dürfen auf die Anschlüsse anderer teilnehmender Telekom- und Fon-Kunden zugreifen und können so auch in anderen Städten und Ländern kostenlos ins Internet gehen.

Ein Nebeneffekt des möglichst flächendeckenden Netzes aus Sicht der Telekom ist es, das Mobilfunknetz, welches durch die ständig steigende Datennutzung der Smartphones und Tablet-PCs belastet ist, zum Teil auf das Festnetz zu verlagern und somit zu entlasten.

 

Fazit

Der Zug für ein eigenes WLAN-Netz dürfte in Celle abgefahren sein. Die Verwaltung sieht derzeit keine Akteure, die das Thema in der damaligen Breite erneut aufgreifen könnten. Pforzheim hatte hierfür ganz andere Voraussetzungen. Die Stadt ist laut Statement in Anlage 1 ein Standort für Unternehmen aus den Bereichen Informationstechnologie und Medien.

 

 

Der Antragsteller führt aus, dass eine finanzielle Beteiligung der Stadt nicht vorgesehen ist. Diese Auffassung wird von der Verwaltung aufgrund der Haushaltslage geteilt.

 

Es gibt die o. g. Alternativen. Die Innenstadtakteure sollen von der Verwaltung in Zusammenarbeit mit der Celle Tourismus und Marketing GmbH zeitnah über diese Möglichkeiten informiert werden. Die Verwaltung geht davon aus, dass einige Unternehmen die damit verbundenen Chancen nutzen werden, zumal die bisher hinderlichen rechtlichen Probleme des WLAN-Sharings aus Sicht der Provider ausgeräumt sind.

 

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Anlagen

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