Beschlussvorlage - BV/0190/05-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 13 GrH der Stadt Celle "Hehlensloh" mit örtlicher Bauvorschrift über Gestaltung- Satzungsbeschluss (§ 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB))
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Vorzimmer FB 5
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Bereit
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften
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Vorberatung
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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22.09.2005
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Beschlussvorschlag:
Die
Stellungnahmen, die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2
BauGB bzw. der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, sowie in der
Beteiligung der Naturschutzverbände gemäß § 60a NNatSchG abgegeben
worden sind, werden mit folgendem Ergebnis geprüft:
- Der Stellungnahme der Landwirtschaftskammer
Hannover mit Schreiben vom 11.07.2005 wird nicht entsprochen.
- Der Stellungnahme der Unteren
Naturschutzbehörde mit Schreiben vom 27.06.2005 wird entsprochen.
- Der Stellungnahme der Niedersächsischen
Landesbehörde für Straßenbau und -verkehr - Geschäftsbereich Verden mit
Schreiben vom 21.06.2005 (mit Verweis auf Stellungnahme vom 03.02.05) wird
nicht entsprochen.
-
Der
Stellungnahme des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Celle mit Schreiben vom
08.06.2005 wird nicht entsprochen.
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Der
Stellungnahme des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes Celle mit Schreiben vom
06.07.2005 wird nicht entsprochen.
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Der
Stellungnahme des Landvolk Niedersachsen, Kreisverband Celle mit Schreiben vom
04.07.2005 wird nicht entsprochen.
-
Den
Anregungen aus der öffentlichen Auslegung der Frau Kirsten Knoop-Kohlmeyer und
Frau Ilse Knoop mit Schreiben vom 23.02.2005 wird nicht entsprochen.
- Der Stellungnahme des Bund für Umwelt und
Naturschutz Deutschland e. V. mit Schreiben vom 28.07.2005 wird teilweise
entsprochen.
Der Bebauungsplan Nr. 13 GrH der Stadt Celle
„Hehlensloh“ mit örtlicher Bauvorschrift über Gestaltung , wird als
Satzung (§ 10 Abs. 1 BauGB) sowie die dazugehörige Begründung beschlossen.
Bisherige
Behandlung:
Ortsrat 09.05.2005
Planungs-
und Bauausschuss 19.05.2005
Verwaltungsausschuss 24.05.2005
Sachverhalt:
Ergänzend zu
der Vorlage Nr. BV/0190/05 werden in dieser Vorlage die Belange der Naturschutzverbände
behandelt. Gemäß § 60a Niedersächsisches Naturschutzgesetz (NNaSchG) sind
Naturschutzverbände zu beteiligen, wenn ein Grünordnungsplan (GOP) zu einem
Bauleitplan erstellt wurde. Zu dem Bebauungsplan des Neubaugebietes am
östlichen Rand des Ortsteiles Groß Hehlen wurde ein GOP erstellt, welcher den
Bestand der Schutzgüter und die Eingriffsbilanzierung beinhaltet.
Die
Beteiligung der Naturschutzverbände endete am 25.08.2005. Letztendlich hat
lediglich der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V. die
Möglichkeit, Belange des Naturschutzes geltend zu machen, in Anspruch genommen.
Die
eingegangene Anregung ist in der als Anlage beigefügten Tabelle kurz zusammengefasst,
mit einer Stellungnahme der Verwaltung und mit einer Beschlussempfehlung
versehen worden. Ebenfalls ist das vollständigen Schreiben in Kopie als Anlage
beigefügt.
Dadurch
ändert sich der Beschlussvorschlag wie folgt:
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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7,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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159 kB
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