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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0190/05-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Stellungnahmen, die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bzw. der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, sowie in der Beteiligung der Naturschutzverbände gemäß § 60a NNatSchG abgegeben worden sind, werden mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

-     Der Stellungnahme der Landwirtschaftskammer Hannover mit Schreiben vom 11.07.2005 wird nicht entsprochen.

 

-     Der Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde mit Schreiben vom 27.06.2005 wird entsprochen.

 

-     Der Stellungnahme der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und -verkehr - Geschäftsbereich Verden mit Schreiben vom 21.06.2005 (mit Verweis auf Stellungnahme vom 03.02.05) wird nicht entsprochen.

 

-        Der Stellungnahme des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Celle mit Schreiben vom 08.06.2005 wird nicht entsprochen.

 

-        Der Stellungnahme des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes Celle mit Schreiben vom 06.07.2005 wird nicht entsprochen.

 

-        Der Stellungnahme des Landvolk Niedersachsen, Kreisverband Celle mit Schreiben vom 04.07.2005 wird nicht entsprochen.

 

-        Den Anregungen aus der öffentlichen Auslegung der Frau Kirsten Knoop-Kohlmeyer und Frau Ilse Knoop mit Schreiben vom 23.02.2005 wird nicht entsprochen.

 

-     Der Stellungnahme des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V. mit Schreiben vom 28.07.2005 wird teilweise entsprochen.

 

Der Bebauungsplan Nr. 13 GrH der Stadt Celle „Hehlensloh“ mit örtlicher Bauvorschrift über Gestaltung , wird als Satzung (§ 10 Abs. 1 BauGB) sowie die dazugehörige Begründung beschlossen.

 

 

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Bisherige Behandlung:

Ortsrat                                                 09.05.2005

Planungs- und Bauausschuss           19.05.2005

Verwaltungsausschuss                      24.05.2005

 

 

 

Sachverhalt:

 

Ergänzend zu der Vorlage Nr. BV/0190/05 werden in dieser Vorlage die Belange der Naturschutzverbände behandelt. Gemäß § 60a Niedersächsisches Naturschutzgesetz (NNaSchG) sind Naturschutzverbände zu beteiligen, wenn ein Grünordnungsplan (GOP) zu einem Bauleitplan erstellt wurde. Zu dem Bebauungsplan des Neubaugebietes am östlichen Rand des Ortsteiles Groß Hehlen wurde ein GOP erstellt, welcher den Bestand der Schutzgüter und die Eingriffsbilanzierung beinhaltet.

 

Die Beteiligung der Naturschutzverbände endete am 25.08.2005. Letztendlich hat lediglich der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V. die Möglichkeit, Belange des Naturschutzes geltend zu machen, in Anspruch genommen.

 

Die eingegangene Anregung ist in der als Anlage beigefügten Tabelle kurz zusammengefasst, mit einer Stellungnahme der Verwaltung und mit einer Beschlussempfehlung versehen worden. Ebenfalls ist das vollständigen Schreiben in Kopie als Anlage beigefügt.

 

Dadurch ändert sich der Beschlussvorschlag wie folgt:

 

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Anlagen

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