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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0015/14

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Beratungsfolge

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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung: Westercelle

 

 

Bisheriges Verfahren:

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand in der Zeit vom 01.11.2011 bis zum 14.11.2011 statt. Es sind keine Stellungnahmen eingegangen.

Der Ortsrat Westercelle ist gemäß § 94 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 NKomVG in seiner Sitzung am 22.02.2012 bezüglich dieses Bauleitplanverfahrens angehört worden.

Die formelle Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte in der Zeit vom 15.11.2012 (Datum des Absendens der Stellungnahme­aufforderungen) bis zum 17.12.2012.

Der Entwurf zur 4. Änderung eines Teilbereichs des Bebauungsplan Nr. 32 Wce der Stadt Celle (Stand 30.08.2012) und die zugehörige Begründung haben gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 23.10.2012 bis zum 23.11.2012 öffentlich ausgelegen.

Der Entwurf zur 4. Änderung eines Teilbereiches Bebauungsplanes Nr. 32 Wce "Gewerbegebiet Am Fuhsekanal" der Stadt Celle (Stand 28.05.2013) und die zugehörige Begründung haben gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB in der Zeit vom 29.10.2013 bis zum 15.11.2013 erneut öffentlich ausgelegen.

Parallel dazu erfolgte die erneute eingeschränkte Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. BauGB in der Zeit vom 25.10.2013 bis zum 15.11.2013.

Die aus den Beteiligungen nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 (sowie nach § 4a Abs. 3) BauGB eingegangenen relevanten Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind in der als Anlage beigefügten Tabelle jeweils zusammengefasst und mit einer Stellungnahme der Verwaltung sowie mit einer Beschlussempfehlung versehen.

 

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Beschlussvorschlag:

 

Die Stellungnahmen, die zum Entwurf der 4. Änderung eines Teilbereiches Bebauungsplanes Nr. 32 Wce "Gewerbegebiet Am Fuhsekanal" der Stadt Celle sowie der zugehörigen Begründung vorgebracht wurden, werden mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

  1. Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB vom 14.11.2012 bis 17.12.2012

 

Der Stellungnahme der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade mit Schreiben vom 11.12.2012 wird entsprochen.

 

Der Stellungnahme der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade mit Schreiben vom 11.03.2013 wird teilweise entsprochen.

 

Der Stellungnahme des Landkreises Celle mit Schreiben vom 10.12.2012 wird zur Kenntnis genommen.

 

Der Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg mit Schreiben vom 19.12.2012 wird teilweise entsprochen.

 

  1. Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB vom 23.10.2012 bis 23.11.2012

 

Der Stellungnahme des Einwenders A mit Schreiben vom 15.11.2012 wird teilweise entsprochen.

 

Der Stellungnahme des Einwenders B mit Schreiben vom 12.12.2012 wird nicht entsprochen.

 

Der Stellungnahme des Einwenders C mit Schreiben vom 12.12.2012 wird teilweise entsprochen.

 

  1. Stellungnahmen aus der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4a Abs. 3 BauGB vom 25.10.2013 bis 15.11.2013

 

Der Stellungnahme der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade mit Schreiben vom 12.11.2013 wird teilweise entsprochen.

 

  1. Stellungnahmen zur erneuten öffentlichen Auslegung nach § 4a Abs. 3 BauGB vom 29.10.2013 bis 15.11.2013

 

Der Stellungnahme des Einwenders B mit Schreiben vom 19.04.2013 wird nicht entsprochen.

 

 

Die 4. Änderung eines Teilbereichs des Bebauungsplan Nr. 32 Wce "Gewerbegebiet Am Fuhsekanal" der Stadt Celle wird als Satzung (§ 10 Abs. 1 BauGB) beschlossen und der zugehörigen Begründung wird zugestimmt.

 

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Sachverhalt:

 

Lage des Plangebietes:Westercelle

Entfernung zum Stadtzentrum:4,7 km

Größe des Plangebietes:ca. 17 ha

geplante Nutzungen:Gewerbegebiet

 

 

Mit der 4. Änderung eines Teilbereichs des Bebauungsplans Nr. 32 Wce „Gewerbegebiet Am Fuhsekanal“ werden die Empfehlungen des Zentren- und Einzelhandelsentwicklungskonzeptes der Stadt Celle aus dem Jahr 2010 umgesetzt. Das Ziel der Planung ist, den Verkauf zentrenrelevanter Sortimente auf ein innenstadtverträgliches Maß einzuschränken und die Flächen des Gewerbegebietes für produzierende Betriebe und Dienstleistungsbetriebe zu sichern. Die Verkaufsflächen für nicht zentrenrelevante Sortimente werden durch die Festsetzungen des Bebauungsplans nicht eingeschränkt. Für vorhandene Betriebe mit genehmigten  Einzelhandelsnutzungen sind Festsetzungen für einen erweiterten Bestandsschutz aufgenommen worden.

 

Die Anhörung des Ortsrates Westercelle erfolgte gemäß § 94 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 NKomVG am 22.02.2012.

 

Finanzielle Aufwendungen:

 

Nein

 

 

 

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Anlagen

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