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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0127/04

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt die Jahresrechnung 2002 und erteilt dem Oberbürgermeister für das Haushaltsjahr 2002 Entlastung.

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Sachverhalt:

Die Jahresrechnung 2002 wurde im III. Quartal 2003 aufgestellt und deren Vollständigkeit und Richtigkeit durch den Oberbürgermeister am 01.10.2003 gem. § 100 Abs. 3 NGO festgestellt. Sie wurde am 02.10.2003 mit allen Anlagen einschließlich des Rechenschaftsberichtes des Amtes für Finanzwirtschaft dem Rechnungsprüfungsamt zugeleitet. Der Rechenschaftsbericht wurde dem Rat unter dem 11.11.2003 vorgelegt.

 

In dem vom Rechnungsprüfungsamt gem. § 120 Abs. 3 NGO erstellten Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2002 vom 31.03.2004, der weder Prüfungsbemerkungen noch Prüfungshinweise enthält, bestätigt das Rechnungsprüfungsamt, dass Haushaltsführung und Rechnungslegung für das Haushaltsjahr 2002 den Erfordernissen der NGO entsprechen.

 

In  seiner Zusammenfassung auf Seite 67 des Schlussberichts führt das RPA aus, dass keine Bedenken bestehen, dass der Rat gem. § 40 Abs. 1 Nr. 9 NGO über die Jahresrechnung 2002 beschließt und dem Oberbürgermeister vorbehaltlos die Entlastung gem. § 101 Abs. 1 NGO erteilt.

 

Der Schlussbericht ist dieser Vorlage ebenfalls beigefügt und sollte Grundlage für die zu fassenden Beschlüsse sein.

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