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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - MV/0065/14

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

Ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, hat seit dem 01.08.2013 bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege. Der Umfang der täglichen Förderung richtet sich nach dem individuellen Bedarf.

 

Zielsetzung des Bundes war ein Ausbau der Kinderbetreuung auf einen durchschnittlichen Bedarf für 35% der unter dreijährigen Kindern. Zum 01.08.2013 hatten wir einen Versorgungsgrad von 42 % erreicht.

Nach doch eher verhaltenem Beginn melden nun immer mehr Eltern ihre Kinder für eine Betreuung in der Krippe an. Bislang ist es gelungen, berufstätigen Eltern ein Betreuungsangebot in einer Krippe oder in der Tagespflege zu unterbreiten. Allerdings sind auch einige Angebote mit der Begründung ausgeschlagen worden, die Betreuungseinrichtung sei räumlich zu weit entfernt.

 

Die Nachfrage – immer mehr auch von zugezogenen oder zuzugswilligen Eltern - macht es erforderlich, weitere Krippenplätze bzw. Tagespflegeplätze zu schaffen. Es ist beabsichtigt, den Versorgungsgrad auf 50 % zu erhöhen. Nach dem jetzigen Stand der Entwicklung wird sich die Erweiterung des Angebots zum überwiegenden Teil auf den Krippenausbau konzentrieren müssen und weniger auf die Kindertagespflege.

Es ist zunehmend schwieriger Tagespflegepersonen zu gewinnen, da oftmals das finanzielle Risiko der Selbständigkeit gescheut wird.

 

Um den Versorgungsgrad von 42% auf 50% zu steigern, werden noch 100 Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren benötigt. Folgende Maßnahmen sind geplant bzw. werden geprüft:

 


In der KTE Neustädter Holz werden zum 15.03.14 durch Umstrukturierungen 10 zusätzliche Halbtagsplätze für Kinder unter drei Jahren geschaffen.

 

Des Weiteren sollen in der KTE Scheuen zum neuen Kindergartenjahr mindestens fünf Halbtagsplätze für U3-Kinder in einer altersübergreifenden Gruppe bereitgestellt werden. Durch die Umwandlung der jetzigen Gruppe in eine altersübergreifende Gruppe wird das Betreuungsangebot für die 3-6 jährigen Kinder durch eine zusätzlich Gruppe mit mindestens 10 Betreuungsplätzen erweitert.

Falls die Nachfrage nach den Betreuungsplätzen für unter dreijährige Kinder im Nordbereich groß genug ist, wäre dort notfalls auch die Einrichtung einer Krippengruppe mit 15 Betreuungsplätzen denkbar.

 

Im Bereich Klein Hehlen West werden aktuell Verhandlungen mit dem Kirchenamt dahingehend geführt, das Betreuungsangebot in der Kita Breitscheidstraße um 15 Halbtags-Krippenplätze zu erweitern. Eine diesbezügliche Anfrage beim Landesjugendamt wurde bereits positiv beschieden.

 

Weiterhin gab es erste Sondierungsgespräche bezüglich der Anmietung von Räumlichkeiten im Ortsteil Neuenhäusen (KTE Gertrud-Kock-Haus). Sollte sich die Maßnahme umsetzen lassen, würden hier ebenfalls 15 Halbtags-Krippenplätze entstehen.

 

Gemessen an den Kinderzahlen werden in den Ortsteilen Altstadt/Blumlage/Neuenhäusen im Hehlentorgebiet, Vorwerk und Garßen noch zusätzliche Betreuungsangebote benötigt.

Um das Angebot in der Altstadt/Blumlage/Neuenhäusen zu verbessern, käme eine Erweiterung der KTE Schlößchen um die Räume der Begegnungsstätte in Betracht. Hier wäre die Einrichtung eines „Krippenhauses“ mit insgesamt 30 Betreuungsplätzen (15 halbtags; 15 ganztags) denkbar. Unter Berücksichtigung der bereits bestehenden Krippengruppe würden hier 18 neue Plätze entstehen können.

 

Für den Bereich Garßen und Hehlentor wird geprüft, ob die alte Schule in Altenhagen für die Nutzung als Kinderkrippe wirtschaftlich vertretbar hergerichtet werden kann. Für den Ortsteil Vorwerk und ebenfalls Hehlentor könnte das Gelände der Seekt-Kaserne an der Hohen Wende eine Option sein. Sollte sich diese Maßnahmen nicht umsetzen lassen, müsste über die Anmietung von Wohnungen nachgedacht werden, da hier Betreuungsplätze gebraucht werden.

 

Darüber hinaus sind bis Sept 2014 insgesamt 22 neue Tagespflegeplätze geplant bzw. stehen in Aussicht.

 

Die Zahl der Geburten in Celle ist in den letzten Jahren stabil geblieben bzw. wieder gestiegen; ein größerer Einbruch bei den Kinderzahlen wird mittelfristig nicht erwartet.

 

 

Hinsichtlich der Investitionskostenzuschüsse können derzeit keine verbindlichen Aussagen getroffen werden. Das Land hat in der mittelfristigen Finanzplanung bis 2017 38,5 Mio. Euro für die Schaffung von 5.000 zusätzlichen Krippenplätzen vorgesehen; weitere 40,7 Mio. Euro sollen für die anfallenden Betriebskosten aufgewendet werden. Es sollen nach wie vor 7.700 €uro pro Platz als Zuwendung gezahlt werden, sofern die Investitionskosten pro Platz 10.000 Euro betragen. Den einzelnen Kommunen wird kein Kontingent zugeteilt; wie die Vergabepraxis von Investitionskostenzuschüssen beim Land gehandhabt wird bzw. werden soll, war auch durch Nachfrage bei der zuständigen Landesschulbehörde derzeit noch nicht in Erfahrung zu bringen.

Der Landkreis Celle beteiligt sich an den Investitionskosten mit 2.250 Euro pro Platz.

 

 

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