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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0071/14

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

-       Die Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 42 der Stadt Celle „Vorwerk/ Süd“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB wird  beschlossen (§ 2 Abs. 1 BauGB).

 

-       Dem Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 42 der Stadt Celle „Vorwerk/ Süd“ sowie der zugehörigen Begründung wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt und deren öffentliche Auslegung beschlossen (§ 3 Abs. 2 BauGB).

 

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Sachverhalt:

 

Lage des Plangebietes:Ortsteil Vorwerk

Entfernung zum Stadtzentrum:etwa 3,0 km

Größe des Plangebietes:9375 m²

geplante Nutzungen:Änderung der Zweckbestimmung des sonstigen

Sondergebietes von „Großflächiger Einzelhandel für britische Stationierungsstreitkräfte“ in „Museum, Ausstellung und Veranstaltung“

 

 

 

 

Mit dem Truppenabzug der britischen Armee im Herbst 2012 aus dem Standort Celle wurde auch die Nutzung des Verkaufsgebäudes für britische Streitkräfte (ehemaliger NAAFI-Shop) aufgegeben. Das Areal ist seitdem ohne Nutzung.

Im Rahmen des Projekts Konversion wurde ein Nachnutzer auf das Grundstück Wasastraße 3 aufmerksam. Der Investor beabsichtigt das vorhandene Gebäude als Museum zu nutzen. Hier sollen insbesondere historische Fahrzeuge (Oldtimer) zur öffentlichen und privaten Besichtigung auf- und ausgestellt werden. Die Durchführung von diesbezüglichen Messen, Kunstausstellungen und kulturellen  Veranstaltungen ist ebenfalls beabsichtigt.

 

Innerhalb der vorhandenen Gebäudestruktur soll ergänzend eine Schank- und Speisewirtschaft betrieben werden. Die Gaststättennutzung beinhaltet auch die Durchführung von öffentlichen und privaten Feiern, Festen und Veranstaltungen. Die Oldtimer - Ausstellungsflächen bzw. Museumsflächen sollen dabei teilweise integriert werden und / oder als Kulisse genutzt werden.

 

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des seit dem 13.01.1983 rechtverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 42 der Stadt Celle „Vorwerk/ Süd“. Als Art der Nutzung weist der Bebauungsplan ein sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Großflächiger Einzelhandelsbetrieb für britische Stationierungskräfte“ auf der Grundlage der Baunutzungsverordnung (BauNVO) von 1977 aus.

 

Diese Zweckbestimmung widerspricht der geplanten neuen Nutzung. Der Änderungsbereich des sonstigen Sondergebietes wird daher die Zweckbestimmung „Museum, Ausstellung und Veranstaltung“ erhalten.

 

Entsprechend der geltenden BauNVO 1990 sind befestigte und versiegelte Grundstücksflächen wie die vorhandenen befestigten Einstellplatzflächen zu berücksichtigen, daher werden die Werte für die Grundstücksausnutzung erhöht.

 

Ein Verkauf von zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimenten entsprechend der „Celler Liste“ des Zentren- und Einzelhandelskonzeptes der Stadt Celle wird innerhalb des Planbereichs ausgeschlossen.

 

Das Vorhaben dient der Erneuerung und der Fortentwicklung vorhandener Ortsteile, und die auszuweisende Grundfläche beträgt weniger als 20.000 m². Die erste Änderung des Bebauungsplanes Nr. 41 wird daher nach § 13 a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt. In diesem Verfahren ist von einer Umweltprüfung abzusehen.

 

Der Flächennutzungsplan der Stadt Celle weist das Plangebiet als Sonderbaufläche aus. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist nicht erforderlich.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

nein 

 

Die Kosten für die Erstellung der amtlichen Katasterplangrundlage und ggf. ergänzende Gutachtenkosten werden vom Investor übernommen.

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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