Beschlussvorlage - BV/0056/14
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag Nr. 29/2013 der Fraktion Die Unabhängigen zur vorzeitigen (Teil-)Auszahlung von Fördermitteln im Sanierungsgebiet Altstadt-Celle
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Vorzimmer FB 3
- Zuständigkeit:
- (Stephan Kassel)
- Ziele:
- Bedarfsgerechte Steuerung der Verkehrsabläufe und Sicherstellung bestmöglicher Mobilität mit geringstmöglicher Umweltbelastung; Förderung der Integration von Menschen verschiedener Herkunft; Erhalt des bürgerschaftlichen Engagements
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften
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Vorberatung
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20.03.2014
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt:
Mit Antrag Nr. 29/2013 beantragt die Fraktion Die Unabhängigen in entsprechender Anwendung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns Fördermittel an sanierungsbereite Grundeigentümer auszuzahlen, wenn diese zeitgemäßen Wohnraum schaffen wollen.
Städtebauförderungsmittel sind nachrangig einzusetzen, was bedeutet, dass zunächst andere bestehende Förderungen ausgeschöpft werden müssen. Auf die Gewährung von Zuschüssen aus der Städtebauförderung besteht kein Rechtsanspruch. Das Verfahren, um einen Zuschuss zu erhalten, sieht vor, dass zunächst der Umfang der Sanierungsmaßnahmen am Gebäude abgestimmt und der Kostenumfang ermittelt wird. Auf dieser Basis kann auf der Grundlage der Städtebauförderungsrichtlinie des Landes und der städtischen Förderrichtlinie eine Zuschusshöhe ermittelt und ein sog. Modernisierungs- und Instandsetzungsvertrag geschlossen werden. In der Durchführung muss der Eigentümer in Vorleistung gehen, d. h. Fördermittel können erst nach Vorlage entsprechender Rechnungen bzw. einer Schlussrechnung ausgezahlt.
Seit der Aufnahme in das Förderprogramm Städtebaulicher Denkmalschutz bis zu Auswahl und Arbeitsaufnahme des Sanierungsträgers wurde den sanierungswilligen Eigentümern ausnahmsweise ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn erteilt, der jedoch keine Förderzusage umfasst. Dem Eigentümer wurde damit lediglich gestattet, unter Einhaltung der Fördervoraussetzungen (erforderliche Anzahl vergleichbarer Angebote, Umsetzung nach anerkannten Regeln der Technik etc.) auf eigenes Kostenrisiko mit der Durchführung zu beginnen.
Diese Einzelmaßnahmen werden derzeit unter Hinzuziehung des Sanierungsträgers geprüft und soweit die Voraussetzungen eingehalten wurden auch entsprechend vertraglich geregelt.
Die Verwaltung schlägt vor, den Antrag abzulehnen, da die von der Fraktion beantragte vorzeitige Auszahlung von Fördermitteln nach Förderrecht unzulässig ist.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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754,5 kB
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