Hauptmenü
Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0056/14

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

 

Beschlussvorschlag:

Der Antrag wird abgelehnt. Der Antrag wird als erledigt betrachtet.

 

 

 

Reduzieren

Sachverhalt:

 

Mit Antrag Nr. 29/2013 beantragt die Fraktion Die Unabhängigen in entsprechender Anwendung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns Fördermittel an sanierungsbereite Grundeigentümer auszuzahlen, wenn diese zeitgemäßen Wohnraum schaffen wollen.

 

Städtebauförderungsmittel sind nachrangig einzusetzen, was bedeutet, dass zunächst andere bestehende Förderungen ausgeschöpft werden müssen. Auf die Gewährung von Zuschüssen aus der Städtebauförderung besteht kein Rechtsanspruch. Das Verfahren, um einen Zuschuss zu erhalten, sieht vor, dass zunächst der Umfang der Sanierungsmaßnahmen am Gebäude abgestimmt und der Kostenumfang ermittelt wird. Auf dieser Basis kann auf der Grundlage der Städtebauförderungsrichtlinie des Landes und der städtischen Förderrichtlinie eine Zuschusshöhe ermittelt und ein sog. Modernisierungs- und Instandsetzungsvertrag geschlossen werden. In der Durchführung muss der Eigentümer in Vorleistung gehen, d. h. Fördermittel können erst nach Vorlage entsprechender Rechnungen bzw. einer Schlussrechnung ausgezahlt.

 

 

 

Seit der Aufnahme in das Förderprogramm Städtebaulicher Denkmalschutz bis zu Auswahl und Arbeitsaufnahme des Sanierungsträgers wurde den sanierungswilligen Eigentümern ausnahmsweise ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn erteilt, der jedoch keine Förderzusage umfasst. Dem Eigentümer wurde damit lediglich gestattet, unter Einhaltung der Fördervoraussetzungen (erforderliche Anzahl vergleichbarer Angebote, Umsetzung nach anerkannten Regeln der Technik etc.) auf eigenes Kostenrisiko mit der Durchführung zu beginnen.

 

Diese Einzelmaßnahmen werden derzeit unter Hinzuziehung des Sanierungsträgers geprüft und soweit die Voraussetzungen eingehalten wurden auch entsprechend vertraglich geregelt.

 

Die Verwaltung schlägt vor, den Antrag abzulehnen, da die von der Fraktion beantragte vorzeitige Auszahlung von Fördermitteln nach Förderrecht unzulässig ist.

 

 

Reduzieren

 

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...