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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0058/14

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Antrag wird als erledigt betrachtet.

 

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Sachverhalt:

 

 

Mit Anfrage Nr. 131/2011 hat die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Welche finanziellen Konsequenzen können sich aus der Verabschiedung eines Gesamtprojektes Allerinsel ergeben?
  2. Welche Chancen auf finanzielle Förderung hat ein „Allerinselprojekt light“?
  3. Wie werden sich die Hochwasserschutzmaßnahmen angesichts veränderter Grundbedingungen gestalten?
  4. Welche Auswirkungen hat die Zurückstufung der Aller als Restwasserstraße auf den möglichen Ausbau des Hafens?

 

Zu Frage 1:

Ein vorzeitiger Ausstieg aus dem Sanierungsprogramm hat zur Folge, dass die bereits in Anspruch genommenen Fördermittel verzinst zurückzuzahlen sind. Die Verzinsung berechnet sich ab dem Tag der Auszahlung mit 5 % über dem Basiszinssatz. Weiter wären bereits beauftragte Leistungen zu kündigen. Hieraus sind auf Grund des entgangenen Gewinns Regressforderungen zu erwarten.

Da den Gesamtmaßnahmen Allerinsel und Altstadt ein integriertes städtebauliches Entwicklungs- und Wachstumskonzept zu Grunde liegt, die Maßnahmen in beiden Gebieten also immer auch im gesamtstädtischen Zusammenhang zu sehen sind, werden bei einem Ausstieg sich nicht die erhofften Auswirkungen insbesondere auf die Altstadt ergeben. Darüber hinaus wird aus Sicht der Verwaltung die Zusammenarbeit mit Bund und Land als Fördergebern mindestens nachhaltig beeinträchtigt, da an der Ernsthaftigkeit des Umsetzungswillens der von Ratsbeschlüssen flankierten Maßnahmen künftig berechtigte Zweifel bestehen dürften. Zur Erinnerung: Grundvoraussetzung für die Aufnahme eines Gebietes in die Städtebauförderung ist ein Ratsbeschluss zur Gegenfinanzierung des Eigenanteils.

 

zu Frage 2:

Dies bedeutet eine zumindest teilweise Abkehr von bisherigen Sanierungszielen und bedürfte der grundlegenden Erarbeitung einer neuen Gesamtmaßnahme. Ob eine „Light-Version“ zur Ausführung kommen könnte, müsste zudem mit dem Land geklärt werden. Allerdings würde seitens des Landes auf Grund vorangegangener Diskussionen im Rat sicherlich ernsthafte Bedenken an der gewollten Umsetzung bestehen. Eine Garantie auf Fortsetzung im veränderten Gesamtumfang gibt es nicht.

 

zu Frage 3:

Die veränderten Grundvoraussetzungen durch die Zurückstufung der Aller zur Restwasserstraße haben keine Auswirkungen auf die Hochwasserschutzmaßnahmen. Die im 3. Planfeststellungabschnitt vorgesehenen Maßnahmen sind Teil eines Gesamtkonzeptes zur Umsetzung des Hochwasserschutzes für die Stadt Celle insgesamt.

 

zu Frage 4:

Es ist nicht vorgesehen, einen Hafen auszubauen. Lediglich die Umfassungsbauwerke des Hafens werden ertüchtigt, um damit die Voraussetzungen für die beschlossene Wohnbauentwicklung „Wohnen am Wasser“ zu schaffen.

 

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Anlagen

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