Beschlussvorlage - BV/0063/14
Grunddaten
- Betreff:
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2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5D Ace der Stadt Celle "Lückenfeld"- Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Vorzimmer FB 3
- Zuständigkeit:
- (Stephan Kassel)
- Ziele:
- Bedarfsgerechte Steuerung der Verkehrsabläufe und Sicherstellung bestmöglicher Mobilität mit geringstmöglicher Umweltbelastung; Förderung der Integration von Menschen verschiedener Herkunft
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften
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Vorberatung
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20.03.2014
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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27.03.2014
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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung: Altencelle
Bisheriges Verfahren:
Der Rat der Stadt Celle hat in seiner Sitzung vom 14.02.2013 den Änderungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 5D Ace der Stadt Celle „Lückenfeld“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB beschlossen. Die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte mit Bekanntmachung vom 02.03.2013 in der Frist vom 04.03.2013 bis zum 25.03.2013.
Der Ortsrat Altencelle ist gemäß § 94 NKomVG in seiner Sitzung am 28.11.2013 zu diesem Bebauungsplanverfahren angehört worden. Er stimmt grundsätzlich der Planung zu, würde sich allerdings wünschen, dass - um die Versorgung Altencelles mit sozialen Einrichtungen zu verbessern - ein Stadtteiltreff oder Treff für Senioren in den neuen Gebäuden integriert wird.
Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte mit Anschreiben vom 18.11.2013 bis zum 20.12.2013.
Der Entwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5D Ace der Stadt Celle „Lückenfeld“ und die zugehörige Begründung haben gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 07.01.2014 bis zum 07.02.2014 öffentlich ausgelegen. Mit Schreiben vom 30.12.2013 wurden die Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange über die Auslegung benachrichtigt.
Die aus den Beteiligungen nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen relevanten Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sind in der als Anlage beigefügten Tabelle jeweils zusammengefasst und mit einer Stellungnahme der Verwaltung sowie mit einer Beschlussempfehlung versehen. In der Beteiligung der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Beschlussvorschlag:
Die eingegangenen relevanten Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die zum Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5D Ace der Stadt Celle „Lückenfeld“ sowie der zugehörigen Begründung vorgebracht wurden, werden mit folgendem Ergebnis geprüft:
- Der Stellungnahme des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz mit Schreiben vom 05.12.2013 wird entsprochen.
- Die Stellungnahmen des Fachdienstes „Freiwillige Feuerwehr und Zivilschutz“ mit Schreiben vom 09.12.2013, des Landkreises Celle mit Schreiben vom 03.12.2013 und 22.01.2014, der Deutschen Telekom Technik GmbH mit Schreiben vom 13.12.2013 und 13.01.2014, der CeBus GmbH & Co.KG mit Schreiben vom 04.12.2013 und 17.01.2014, des LGLN RD Wolfsburg, Katasteramt Celle, mit Schreiben vom 18.12.2013 und 10.01.2014 sowie die Anhörung des Ortsrates Altencelle vom 28.11.2013 werden zur Kenntnis genommen.
Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5D Ace der Stadt Celle „Lückenfeld“ wird als Satzung (§ 10 Abs. 1 BauGB) sowie die zugehörige Begründung beschlossen.
Sachverhalt:
Lage des Plangebietes:Ortsteil Altencelle
Entfernung zum Stadtzentrum:ca. 3,6 km (Stadtkirche)
Größe des Plangebietes:rd. 0,5 ha
geplante Nutzungen:Allgemeines Wohngebiet
Im Sinne einer Innenbereichsverdichtung wird mit der Änderung des Bebauungsplanes die planungsrechtliche Voraussetzung zur Entwicklung von Wohnbauflächen geschaffen. Das Bauleitplanverfahren wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Da das Plangebiet kleiner als 20.000 qm ist, wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen.
Das Plangebiet ist über die Straßen Lückenweg und Jahnstraße erschlossen. Es wird als Allgemeines Wohngebiet festgesetzt und soll vorwiegend dem Wohnen dienen. Damit sich die neue Bebauung im Änderungsbereich auch aus gestalterischer Sicht in die nähere Umgebung einfügt, wird ergänzend zu den planungsrechtlichen Festsetzungen, eine Örtliche Bauvorschrift über die Gestaltung aufgestellt.
Der Flächennutzungsplan der Stadt Celle stellt für den Änderungsbereich Wohnbaufläche mit dem Symbol Anlagen für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Kirche“ dar. Die Darstellung Wohnbaufläche entspricht der geordneten städtebaulichen Entwicklung der Stadt Celle. Der künftige Wegfall des Symbols „Anlagen für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Kirche“ ist gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung anzupassen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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105,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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2 MB
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3
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(wie Dokument)
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620,6 kB
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