Beschlussvorlage - BV/0208/05-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Anleinpflicht von Hunden
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 30 Recht und Vergaben
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Vorberatung
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22.09.2005
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Beschlussvorschlag:
1. § 1
Ziff. 3 wird wie folgt neu gefasst:
„In
Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereichen innerhalb des
Innenstadtringes - eingefasst durch die
Straßen Schlossplatz/Südwall/Kleiner Plan/Heiliges
Kreuz/Schuhstraße/Kanzleistraße – sowie in den städtischen Parkanlagen
– Triftanlagen, Schlossgarten, Französischer Garten, Stadtpark und der
Dammaschwiese im nördlichen Fuß- und Radweg (Allee) zwischen Pfennigbrücke und
Freitagsgraben – dürfen Hunde nur angeleint mitgeführt werden.
Auf
Spiel- und Bolzplätzen dürfen Hunde nicht mitgeführt werden.“
2. § 2
Ziff. 2 c wird wie folgt neu gefasst:
„und
ihn in Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereichen im Sinne von § 1 Ziff. 3
sowie in den dort genannten städtischen Parkanlagen nicht anleint oder einen
Hund auf Spiel- und Bolzplätzen mitführt.“
3. § 2
letzter Satz erhält folgende Fassung:
„Die
Ordnungswidrigkeit kann gemäß § 59 Abs. 2 Nds. SOG mit einer Geldbuße bis zu
5.000 Euro geahndet werden.
4. Diese
Änderungen treten am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
