Beschlussvorlage - BV/0076/14-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Einrichtung eines Kinder- und Jugendtheaters und einer kult. Begegnungsstätte in der ehem. Residenzhalle
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Vorzimmer FB 2
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Anhörung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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27.03.2014
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Sachverhalt:
In der Sitzung des Kulturausschusses am 13.03.2014 hat der designierte Intendant Andreas Döring seine Pläne zur Umnutzung der Halle 19 als Kinder- und Jugendtheater mit einer kulturellen Begegnungsstätte sowie das Finanzierungskonzept vorgestellt
Der Finanzplan sieht vor, dass die Gesamtkosten in Höhe von 360.000 € durch 270.000 € EU-Mittel von der N-Bank, 60.000 € Drittmittel durch die Stiftung Niedersachsen und durch 30.000 € Eigenmittel aus dem Wirtschaftsplan 2014/2015 gedeckt werden sollen.
Die künftig 180 Plätze bietende Halle 19 soll jährlich an 180 Tagen genutzt werden, wovon 108 das Kinder- und Jugendtheater und 72 andere Nutzer in Absprache mit der CD-Kaserne bespielen. Die kalkulierten laufenden Kosten in Höhe von ca. 37.000 € würden sich aus dem Betrieb des Kinder- und Jugendtheaters decken.
Auf die Nachfrage was passiere, wenn das Projekt nach 5 Jahren wegen mangelnder Nachfrage „eingestampft“ werde, antwortete die Verwaltung, dass dann alle Fördermittel zurückgezahlt werden müssten. Aus dem Ausschuss wurde darauf hingewiesen, dass der Theaterverein 15 Jahre für alle entstehenden Kosten aufzukommen habe und nach dem geltenden Fördervertrag Stadt und Landkreis Celle die Defizite jeweils zu 50% zu tragen hätten.
Auf Nachfrage aus dem Ausschuss teilte Herr Döring mit, dass die Übergabe der neuen Spielstätte am 01.11.2014 erfolgen werde. Da die Maßnahme spätestens am 31.12.2014 fertig gestellt sein müsse, verbleibe somit ein Zeitpuffer von zwei Monaten für unvorhergesehene Dinge. Sowohl die FDP- als auch die WG-Fraktion halten das Projekt für gut und begrüßten es als spezifisches Angebot zur Unterstützung der Jugend. Auch mehrere der beratenden Mitglieder zeigten sich erfreut über die Projektidee des Theaters.
Der Kulturausschuss empfahl mit 6 Ja-Stimmen bei 1 Enthaltung dem Rat, zu beschließen, die Einrichtung eines Kinder- und Jugendtheaters durch den Celler Schlosstheater e.V. zu unterstützen und der Erklärung der Kostenübernahme durch den Theaterverein im Zweckbindungszeitraum von 15 Jahren zuzustimmen.
Die Verwaltung gibt mit dieser Vorlage den Antrag des Theaters auf EU-Förderung sowie folgende Anlagen zur Kenntnis:
Erklärung zur Übernahme der Folgekosten durch den Theaterverein / Stellungnahme Brandschutz / Stellungnahme Bauaufsicht / Kooperationsvereinbarung Celler Schlosstheater e.V. und CD Kaserne gGmbH / Kosten- und Finanzierungsplan / Ermittlung der Energiekosten / Terminplan des Architektenbüros / Querschnitt und Grundriss/Spielstätten und Probenräume.
Die Verwaltung sieht sich grundsätzlich nicht in der Lage, ein Projekt Dritter zu konkretisieren.
Daher können hier nur einige Anmerkungen zu Zeitplan, betriebswirtschaftlicher Kalkulation der laufenden Kosten und möglicher zusätzlicher Förderung folgen.
Zum Zeitplan ist zunächst folgendes mitzuteilen:
Die Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn wurde am 17.03. erteilt. Das Theater verweist an dieser Stelle auf den vom Architektenbüro Simon und Simon mit Datum 13.03.2014 erstellten Zeitplan (Anlage), der für das Erstellen der Leistungsverzeichnisse zwei Monate und Vergabe und Vorbereitung einen Monat vorsieht.
Nach den Erfahrungen der Verwaltung ist dieser Zeitrahmen bei Anwendung des Vergaberechts sehr optimistisch.
Betriebswirtschaftliche Kalkulation:
Diesbezügliche Aussagen befinden sich im Förderantrag auf Seite 14 und als Anlage Nr. 3.3.
Das Theater veranschlagt bei 108 Vorstellungen à 90 Besuchern nach Abzug der Vorstellungskosten (Reinigung, GEMA/GVL, Tantiemen, Ordnungs-/Kassenpersonal, Feuerwehr und DRK) einen Gewinn von 37.260,- Euro. Wie die einzelnen Positionen kalkuliert sind und wie der Gewinn ermittelt wurde, ist der Verwaltung nicht bekannt und ist der Verwaltung auch auf Nachfrage nicht konkretisiert worden.
Strom- und Heizungskosten werden mit jährlich 37.000,- Euro veranschlagt; das Theater geht daher davon aus, dass die Betriebskosten aus den Einnahmen zu finanzieren sind.
Zu der betreffenden Unterlage „Anlage 3.3 - Ermittlung der Energiekosten der Halle 19“ merkt die Verwaltung an, dass es sich um eine sehr grobe Betrachtung handelt. Eine Verifizierung der Aussagen ist aufgrund der sehr knappen Ausarbeitung nicht möglich. Bereits geringfügig veränderte Ansätze für die Einspareffekte haben erhebliche Auswirkungen auf die absolute Höhe der zukünftigen Energiekosten. Insofern kann die vorliegende Betrachtung nicht als verlässliche Prognose gewertet werden.
Weiterhin ist folgendes zu beachten:
In der vorliegenden Ermittlung wird davon ausgegangen, dass sich der Heizenergiebedarf bei einer Reduzierung des beheizten Raumvolumens um 63 % im gleichen Maße verringern wird. Diese Annahme ist jedoch nicht zutreffend, da mit der Reduzierung des Rauminhaltes die Kompaktheit des Baukörpers vermindert wird. Das bedeutet, dass sich die Hüllfläche des beheizten Raumes nicht proportional zum Volumen vermindert. Insofern dürfte der Heizenergiebedarf tatsächlich im geringeren Maße sinken als in der Ermittlung angenommen.
Zudem beinhalten die Energiekosten bei der vorliegenden Ermittlung nicht nur die Heizkosten, sondern auch die Stromkosten. Es ist nicht nachvollziehbar dargestellt, warum sich die Verringerung der Stromkosten proportional zu der Verminderung des Raumvolumens entwickeln soll. Beispielsweise dürfte sich die Verringerung des Rauminhaltes nur unwesentlich auf den Energiebedarf für die Bühnenbeleuchtung und Bühnentechnik auswirken. Daher wäre auch hier ein geringerer Ansatz für die vermutliche Kosteneinsparung realistischer.
Für eine weiter gehende betriebswirtschaftliche Kalkulation verweist Herr Döring auf die Wirtschaftspläne des Theaters, wobei der aktuelle Wirtschaftsplan diese noch nicht abbildet; vielmehr soll ein zweiter Wirtschaftsplan aufgelegt werden, sobald die Finanzierung des Kinder- und Jugendtheaters sichergestellt ist.
Zusätzliche Fördermöglichkeiten:
Im Zusammenhang mit diesem Projekt wurden Überlegungen angestellt, ob das Schlosstheater noch weitere Fördertöpfe in Anspruch nehmen könnte. Das Ministerium für Wissenschaft und Kultur schließt eine zusätzliche Förderung des Betriebes eines Kinder- und Jugendtheaters am Schlosstheater jedoch aus. Investive Förderungen werden nicht geleistet und der Etat für Projektförderungen dient allein der Unterstützung der freien Theater. Das Schlosstheater hat allerdings bereits anderweitig Förderungen für seine ersten Kinder- und Jugendtheaterproduktionen eingeworben (siehe Antrag S. 13).
Vom Grundsatz her begrüßt die Verwaltung dieses Projekt sehr. Es handelt sich um ein hervorragendes Konzept, bei dessen Realisierung ein neues und attraktives Angebot für Kinder und Jugendliche bereitgestellt würde. Allerdings sieht die Verwaltung die Finanzierung nicht als gesichert an. Gerade vor dem Hintergrund der bevorstehenden KGST-Maßnahmen und der allgemeinen Sparzwänge muss die Politik entscheiden, ob die Stadt Celle den Aufbau eines Kinder- und Jugendtheaters befürwortet und damit die bekannten Risiken eingeht oder ob der Kurs einer stringent sparsamen Haushaltsführung unter Ausschluss nicht kalkulierbarer Risiken vorgezogen wird.
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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1 MB
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176,9 kB
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270 kB
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408,3 kB
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11
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(wie Dokument)
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465,8 kB
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