Beschlussvorlage - BV/0092/14
Grunddaten
- Betreff:
-
Überplanmäßige Aufwendungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Finanzwirtschaft
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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27.03.2014
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Beschlussvorschlag:
Der Rat bewilligt überplanmäßige Aufwendungen / Auszahlungen für
Konto 365100.4318190 - Zuschüsse an Träger anderer Kindertagesstätten in Höhe von
19.200 €
Konto 361100.4331240 - Förderung von Kindern in Kindertagesstätten und Spielkreisen
freier Träger – MKV in Höhe von 13.600 €
Konto 361100.4318460 - Förderung freier Träger für 3. KITA-jahr in Höhe von 137.200 €
Konto 361100.4318462 - Förderung freier Träger für 1. u. 2. KITA-Jahr in Höhe von
110.800 €
nach § 117 NKomVG für das Haushaltsjahr 2013.
Sachverhalt:
Konto 365100 4318190 - Zuschüsse an Träger anderer Kindertagesstätten
Konto 361100 4331240 - Förderung von Kindern in Kindertagesstätten und
Spielkreisen freier Träger – MKV
Konto 361100 4318460 - Förderung freier Träger für 3. KITA-jahr
Konto 361100 4318462 - Förderung freier Träger für 1. u. 2. KITA-Jahr
Aus den o.a. Konten werden die Kosten der freien Träger gedeckt, sowie die aufgrund der gewährten Ermäßigungen nicht realisierbaren Einnahmen ausgeglichen.
Durch die Umstellung der Entgeltordnung im Rahmen der Reduzierung des Mehrkindvorteils, mussten sich Veränderungen der Ansätze bei den o.a. Konten ergeben. Inwieweit diese Veränderungen sich tatsächlich auswirken würden, konnte nur geschätzt werden. Die auf der Grundlage des damaligen Kenntnisstandes ermittelten neuen Ansätze sind in den 2. Nachtrag 2013 eingeflossen.
Zudem war unklar in welchem Umfang Eltern Ermäßigungsanträge stellen und in welcher Höhe Entgeltbefreiungen gewährt werden müssten. Auch hier bestand nur die Möglichkeit der Schätzung, was in diesem Jahr durch die Reduzierung des Mehrkindvorteils besonders erschwert wurde, zumal nicht auf die Erfahrung aus den vergangenen Jahren zurückgegriffen werden konnte,
Ferner kam hinzu, dass bei einem großen Träger keine Abschläge auf Ermäßigungsleistungen für die Monate August bis Dezember gezahlt werden konnten, da Belegungslisten für die Berechnung der Abschläge erst im Dezember durch den Träger vorgelegt wurden, so dass die Zahlungen hierfür in 2014 geflossen sind.
Dass insgesamt mehr Haushaltsmittel benötigt werden, konnte zum Zeitpunkt des letzten Nachtrages nicht abgesehen werden.
Es ergibt sich ein Nachzahlungsbetrag in Höhe von insgesamt 280.800 €. Die für das Haushaltsjahr 2013 in Ansatz gebrachten Mittel reichen nicht aus, den Mehrbedarf zu decken.
Der finanzielle Mehrbedarf in Höhe von insgesamt 280.800 € wird aus Minderaufwendungen bei den Unterhaltungen der Hochbauten (211000.4211130) bereitgestellt.
