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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0105/14

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Beratungsfolge

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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung:

Altencelle

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die eingegangenen relevanten Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 26 Ace der Stadt Celle „Föscherberg“ sowie der zugehörigen Begründung vorgebracht wurden, werden mit folgendem Ergebnis geprüft:

-       Den Stellungnahmen des Niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz mit Schreiben vom 05.12.2013, der E.ON Netz GmbH mit Schreiben vom 18.12.2013 und 06.02.2014 und dem Zweckverband Abfallwirtschaft Celle mit Schreiben vom 18.12.2013 und 04.02.2014 wird entsprochen.

-       Den Stellungnahmen der Niedersächsischen Landesforsten, Forstamt Fuhrberg mit Schreiben vom 09.12.2013 und 06.02.2014 und des Landkreises Celle, Abteilung Naturschutz und Waldrecht mit Schreiben vom 11.12.2013 und 29.01.2014 wird teilweise entsprochen.

-       Der Stellungnahme der Deutschen Telekom Technik GmbH mit Schreiben vom 16.12.2013 und 14.01.2014 wird nicht entsprochen.

-       Die Stellungnahmen des LGLN, RD Hannover, Kampfmittelbeseitigungsdienst mit Schreiben vom 26.11.2013, des Fachdienstes 32 - Freiwillige Feuerwehr und Zivilschutz mit Schreiben vom 09.12.2013, der CeBus GmbH & Co. KG mit Schreiben vom 04.12.2013 und 17.01.2014 und des LGLN RD Wolfsburg, Katasteramt Celle mit Schreiben vom 18.12.2013 und 10.01.2014 werden zur Kenntnis genommen.

 

 

Der Bebauungsplan Nr. 26 Ace der Stadt Celle „scherberg“ wird als Satzung (§ 10 Abs. 1 BauGB) sowie die zugehörige Begründung beschlossen. Mit der Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes Nr. 26 Ace "Föscherberg" wird der im Plangebiet liegende und seit dem 21.12.1963 rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 1 Ace "Föscherberg", 1. bis 10. Änderung, sowie der entsprechende Teilbereich des seit dem 08.06.1983 rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 14 "Baumschulenweg/Süd" aufgehoben.

 

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Bisheriges Verfahren:

 

Der Rat der Stadt Celle hat in seiner Sitzung vom 14.02.2013 den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 26 Ace der Stadt Celle „Föscherberg“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB beschlossen. Die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte mit Bekanntmachung vom 02.03.2013. Die Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand vom 04.03.2013 bis zum 25.03.2013 statt.

 

Der Ortsrat Altencelle ist gemäß § 94 NKomVG in seiner Sitzung am 28.11.2013 zu diesem Bebauungsplanverfahren angehört worden und stimmte grundsätzlich der Planung zu.

 

Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte mit Anschreiben vom 15.11.2013 bis zum 23.12.2013.

 

Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 26 Ace der Stadt Celle „Föscherberg“ und die zugehörige Begründung haben gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 07.01.2014 bis zum 07.02.2014 öffentlich ausgelegen. Mit Schreiben vom 30.12.2013 wurden die Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange über die Auslegung benachrichtigt.

 

Die aus den Beteiligungen nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen relevanten Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sind in der als Anlage beigefügten Tabelle jeweils zusammengefasst und mit einer Stellungnahme der Verwaltung sowie mit einer Beschlussempfehlung versehen. In der Beteiligung der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen eingegangen.

 

 

 

Sachverhalt:

 

Lage des Plangebietes:Ortsteil Altencelle

Entfernung zum Stadtzentrum:ca. 3,7 km (Stadtkirche)

Größe des Plangebietes:rd. 38 ha

geplante Nutzungen:Nachverdichtung der Wohnbaufläche und Änderung der Gemeinbedarfsfläche „Kirche“ in Wohnbaufläche

 

Im Sinne einer Innenbereichsverdichtung wird mit der Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 26 Ace die planungsrechtlich Voraussetzung geschaffen, zusätzliche überbaubare Flächen auf den rückwärtigen Grundstücksbereichen auszuweisen. Die Neuaufstellung des gesamten Bebauungsplanes soll, neben der städtebaulich sinnvollen Erweiterung, nach der 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 Ace auch zur besseren Lesbarkeit führen.

 

Das Bauleitplanverfahren wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB durchgeführt. Da die zusätzliche versiegelbare Fläche im Plangebiet von insgesamt rd. 14.700 m² kleiner als die hierfür zulässige Grundfläche von 20.000 m² ist, wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen. Der Flächennutzungsplan ist gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung anzupassen.

 

 

 

 

 

Neben der behutsamen Nachverdichtung der Innenquartiersbereiche sind die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 1 Ace 1. – 10. Änderung an den heutigen Ist-Zustand im Plangebiet angepasst worden. Ebenfalls ist die Lage des Spielplatzes westlich der Burger Landstraße, der wenig frequentiert und in der Nähe zum Spielplatz Lönspark liegt, in den Bereich der Grünanlage südlich der Straße „Am Feldgraben“ verlagert worden, um eine bessere Erreichbarkeit für die Kinder in diesem Gebiet zu gewährleisten.

 

Auch die neue Grenze des vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebietes der Fuhse ist im Bebauungsplan nachrichtlich übernommen.

 

Um den Gebietscharakter zu erhalten, sind die Dachformen und -neigungen sowie das Material und die Farbe der Dacheindeckung, an den Bestand angepasst, festgesetzt worden. Somit wird ausgeschlossen, dass es bei einer Nachverdichtung zu einer atypischen Bebauung kommen kann.

 

Mit Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes Nr. 26 Ace „Föscherberg" wird der im Plangebiet liegende und seit dem 21.12.1963 rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 1 Ace „Föscherberg“ 1. bis 10. Änderung sowie der entsprechende Teilbereich des seit dem 08.06.1983 rechtsverbindliche Bebauungsplanes Nr. 14 „Baumschulenweg/Süd“ aufgehoben.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Die insgesamt rd. 1.400 m² große städtische Fläche des bisherigen Spielplatzes an der Burger Landstraße wird als Wohnbaufläche festgesetzt. Bei einer Veräußerung dieser Fläche zu Wohnbauzwecken bedeutet dies Einnahmen für die Stadt Celle. Zum Zeitpunkt der Planaufstellung beträgt der Bodenrichtwert für diesen Bereich 65,- € pro m².

 

Die mit einer Veräußerung der o. g. Fläche verbundene Verlegung des Spielplatzes in die Grünanlage südwestlich der Straße „Am Feldgraben“ sowie der Ausbau des angrenzenden Fußweges können mittels der Einnahmen aus dem Verkauf finanziert werden. Die Höhe der Kosten hängt von der Auswahl der künftigen Spielgeräte und den dann vorherrschenden Preisen für Material und Herstellung ab. Eine Verpflichtung hierzu besteht jedoch nicht.

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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