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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0106/14

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Beratungsfolge

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Bisheriges Verfahren:

Ö01.02.2012Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen

Ö21.03.2012Ortsrat Hehlentor

N17.04.2012Verwaltungsausschuss

Ö10.05.2012Rat der Stadt Celle

 

25.06.2012Inkrafttreten der Veränderungssperre 01/2012 (gültig bis 24.06.2014)

 

Beschlussvorschlag:

Die Veränderungssperre für den erweiterten Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 der Stadt Celle "Lüneburger Heerstraße / Nord" wird gemäß § 16 Abs. 1 und § 17 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

 

 

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Sachverhalt:

Lage des Plangebietes:Hehlentor

Entfernung zum Stadtzentrum:ca. 1,7 km

Größe des Plangebietes:rd. 17ha

geplante Nutzungen:allgemeine Wohn- und Mischgebiete

 

 

Der Rat der Stadt Celle hat die Einleitung des Verfahrens zur 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 11 am 09.02.2012 beschlossen. Dadurch soll eine u.a. weitere bauliche Entwicklung auf Flächen, die für den Bau der Ortsumgehung benötigt bzw. nicht mehr benötigt werden, überprüft und an die Fachplanung angepasst werden.

Am 25.06.2012 ist die Veränderungssperre 01/2012 für den Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Lüneburger Heerstraße/Nord“ in Kraft getreten. Mit dieser Veränderungssperre sollte die Errichtung von baulichen Anlagen bis zur Rechtskraft des zu ändernden Bebauungsplanes unterbunden werden, da es für den noch unbebauten Bereich zwischen dem Birnbaumweg und der zukünftigen Trasse der Ortsumgehung wiederholt die Absicht zur baulichen Nutzung bekannt geworden ist. Diese Veränderungssperre tritt am 24.06.2014 außer Kraft.

 

Durch die Verschiebung des Knotenpunktes an der Lüneburger Heerstraße steht der für die Ortsumgehung nicht mehr benötigte Bereich für eine bauliche Entwicklung zur Verfügung. Um den Bereich künftig in einer städtebaulichen Ordnung entwickeln zu können, soll dieser planungsrechtlich gesichert werden. Hierzu wird der Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes um den Teilbereich erweitert und an die neue Trassenführung der Ortsumgehung angepasst (siehe Aufstellungsbeschluss BV/0118/14). Da die Pläne zur Ortsumgehung nach wie vor noch nicht planfestgestellt sind, würde eine Errichtung von baulichen Anlagen auf den genannten Flächen die Planung der neuen Trasse der Ortsumgehung ggf. beeinträchtigen und verzögern.

 

Mit der Neuaufstellung der Veränderungssperre soll weiterhin die Errichtung von baulichen Anlagen bis zur Rechtskraft des zu ändernden Bebauungsplans im erweiterten Geltungsbereich unterbunden werden. Ausnahmen von der Veränderungssperre können im Einzelfall zugelassen werden. Der Geltungsbereich der Veränderungssperre ist im Übersichtsplan, der Teil der Satzung ist, dargestellt.

 

Der Ortsrat Hehlentor ist vorab gemäß § 94 NKomVG zur Erneuerung der Veränderungssperre anzuhören.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

nein

 

 

Mitzeichnung/Stellungnahme:

 

( ) FBL 3 _____    ( ) FD 30 _______     ( )       _______

 

Kenntnisnahme

( X ) Oberbürgermeister

 

 

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Anlagen

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