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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0107/14

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Beratungsfolge

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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung:

Westercelle

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Stellungnahmen, die zum Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 Wce der Stadt Celle „ Gewerbegebiet Hinter dem Neuen Lande“ sowie der zugehörigen Begründung vorgebracht wurden, werden mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

     Der Stellungnahme der Wehrverwaltung mit Schreiben vom 22.01.2014 wird entsprochen.

 

     Der Stellungnahme des Landkreises Celle mit Schreiben vom 29.012014 wird teilweise entsprochen.

 

     Der Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer mit Schreiben vom 19.02.2014  wird entsprochen.

 

 

Die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 Wce der Stadt Celle „Gewerbegebiet Hinter dem Neuen Lande“ wird als Satzung (§ 10 Abs. 1 BauGB) sowie die zugehörige Begründung beschlossen.

 

 

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Bisheriges Verfahren:

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand in der Zeit vom 07.05.2013 bis zum 28.05.2013 statt, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 08.05.2013 bis zum 04.06.2013. Die Ergebnisse sind in die Planung eingeflossen.

Der Ortsrat Westercelle ist gemäß § 94 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 NKomVG in seiner Sitzung am 30.10.2013 bezüglich dieses Bauleitplanverfahrens angehört worden.

Der Entwurf zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 Wce der Stadt Celle (Stand 01.07.2013) und die zugehörige Begründung haben gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 07.01.2014 bis zum 07.02.2014 öffentlich ausgelegen.

Parallel dazu erfolgte die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 07.01.2014 bis zum 07.02.2014.

Die aus den Beteiligungen nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen relevanten Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind in der als Anlage beigefügten Tabelle jeweils zusammengefasst und mit einer Stellungnahme der Verwaltung sowie mit einer Beschlussempfehlung versehen.

 

 

Sachverhalt:

 

Lage des Plangebietes:Ortsteil Westercelle

Entfernung zum Stadtzentrum:4,6 km

Größe des Plangebietes:21,7 ha

geplante Nutzungen:Gewerbegebiet

 

Der Rat der Stadt Celle hat am 27.09.2012 den Aufstellungsbeschluss zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 Wce „Gewerbegebiet Hinter dem Neuen Lande“ gefasst.

 

Mit der 3. Änderung sollen die städtebaulichen Vorgaben des Zentren- und Einzelhandelskonzeptes (EZK), Ratsbeschluss vom 26.08.2010, zur Entwicklung von Einzelhandelsstandorten im Stadtgebiet umgesetzt werden. Im Plangebiet sollen der Einzelhandel mit zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimenten und der großflächige Einzelhandel ausgeschlossen werden.

 

Weitere Verkaufsflächen mit zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimenten werden bei bereits genehmigten Betrieben mit Einzelhandelsnutzungen (Bestandsschutz) und bei Handwerks- und Gewerbebetrieben nur noch in einem bestimmten Umfang als definierte Ausnahme möglich sein.

 

Das Ziel der Planung ist, den Verkauf zentren- und nahversorgungsrelevanter Sortimente auf ein innenstadtverträgliches Maß einzuschränken und die Flächen des Gewerbegebietes für produzierende Betriebe und Dienstleistungsbetriebe zu sichern.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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