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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0116/14

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Beratungsfolge

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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung:

 

Ortsrat Blumlage/Altstadt

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Celle beschließt die Einleitung von Vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 BauGB für den Teilbereich am Eingang zur Allerinsel zur Erweiterung des Geltungsbereichs für das Sanierungsgebiet Allerinsel einschließlich Teilen der Speicherstraße.

 

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Sachverhalt:

Das Gebiet der Allerinsel wurde im Jahr 2009 in die Städtebauförderung Programmkomponente Stadtumbau West aufgenommen. Das Gebiet wurde entsprechend der bisherigen Überlegungen zur Entwicklung als förmliches Sanierungsgebiet nach § 142 BauGB 2011 festgelegt.

 

Auf Grund der seinerzeit parallel bestehenden Förderkulisse des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) verläuft die Abgrenzung beider Fördergebiete, Stadtumbau West und Ziel 1 in Nord-Süd-Richtung, an der Theo-Wilkens-Halle entlang über die Allerinsel. Diese Linienziehung erfolgte aufgrund der etwas unterschiedlichen Funktionen.

 

Das Ziel 1-Gebiet übernahm dabei die wichtige Gelenkfunktion zwischen Altstadt und Allerinsel. Auch nach Beendigung des Ziel 1 Ende 2012 wird diese Funktion und Bedeutung des Übergangsbereichs Allerinsel – Altstadt auch zukünftig für die Stadtentwicklung im Hinblick auf die Ausprägung als Oberzentrum wichtig bleiben. Aus Sicht der Verwaltung kann der Übergang im Eingangsbereich zur Allerinsel nur dann sinnvoll im integrierten Ansatz entwickelt und gestaltet werden, wenn zumindest Teile des ehemaligen Ziel 1-Gebietes in den Geltungsbereich des Sanierungsgebietes Allerinsel aufgenommen werden. In Abstimmung mit dem Sanierungsträger und dem Land Niedersachsen beabsichtigt die Verwaltung daher das Sanierungsgebiet Allerinsel um den Teil des ehemaligen Ziel 1-Gebietes bis zur Mühlenstraße zu erweitern, ohne jedoch die Gesamtkosten für die Gesamtmaßnahme Stadtumbau West Allerinsel zu erhöhen. Dabei ist lediglich der Bereich zwischen dem Speichergebäude in der Hafenstraße und der Mühlenstraße noch nicht von der seinerzeit zur Festlegung des Sanierungsgebietes Allerinsel durchgeführten Vorbereitenden Untersuchung erfasst gewesen. Dieses ist für diesen Teilbereich (siehe Anlage) daher noch durchzuführen.

 

Im Zuge der Durchführung der Vorbereitenden Untersuchung wird die von der Erweiterung betroffene Eigentümergemeinschaft in einem Gespräch über die sich aus der Zugehörigkeit im Sanierungsgebiet ergebenden Rechte und Pflichten informiert werden. Weiter werden die Träger öffentlicher Belange beteiligt. Im weiteren Schritt ist dann das Ergebnis der Vorbereitenden Untersuchung zu beschließen, die Satzung zum Stadtumbaugebiet aufzuheben und der erweiterte Geltungsbereich des neu geschnittenen Sanierungsgebietes zu beschließen.

 

Aus den vorgenannten Gründen schlägt die Verwaltung dem Rat der Stadt Celle vor, die Einleitung von Vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 BauGB zu beschließen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine.

 

 

Mitzeichnung/Stellungnahme:

 

(X ) FBL 3 _____    (X) Ref. 61 _______    (X) FD 60 _______

 

 

Kenntnisnahme

( X ) Oberbürgermeister

 

 

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Anlagen

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