Beschlussvorlage - BV/0118/14
Grunddaten
- Betreff:
-
3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 "Lüneburger Heerstraße / Nord" der Stadt Celle im Ortsteil Hehlentor- Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 01 Ratsangelegenheiten und Repräsentationen
- Ziele:
- Erfüllung der Aufgaben als Oberzentrum
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften
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Vorberatung
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08.05.2014
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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14.05.2014
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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung:
Ortsrat Hehlentor
Bisheriges Verfahren:
Ö01.02.2012Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen
N07.02.2012Verwaltungsausschuss
Ö09.02.2012Rat der Stadt Celle
Die Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand im Zeitraum vom 04.03.2013 bis 25.03.2013 statt.
Beschlussvorschlag:
Die Einleitung des Verfahrens zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 der Stadt Celle "Lüneburger Heerstraße / Nord" mit dem erweitereten Geltungsbereich wird beschlossen (§ 2 Abs. 1 BauGB). Die Änderung des Bebauungsplanes wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt.
Sachverhalt:
Lage des Plangebietes:Hehlentor
Entfernung zum Stadtzentrum:etwa 1,7 km
Größe des Plangebietes:etwa 17 ha
geplante Nutzungen:allgemeine Wohn- und Mischgebiete
Der Rat der Stadt Celle hat die Einleitung des Verfahrens zur 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 11 „Lüneburger Heerstraße / Nord“ am 09.02.2012 beschlossen. Wesentliche Grundlage der ursprünglichen Planung war die damals bekannte Linienführung der Ortsumgehung der Bundesstraße 3. Im Laufe der Jahre ist die Trasse der Ortsumgehung überarbeitet worden. Durch Veränderungen an Planungen der Bundesstraße und den zugehörigen Verkehrsknoten bedarf der Bebauungsplan einer Anpassung an die Planung der Ortsumgehung.
Mit dem 2012 gefassten Beschluss zur Änderung des Bebauungsplans sollte eine weitere bauliche Entwicklung auf Flächen, die für den Bau der neuen Ortsumgehung benötigt bzw. nicht mehr benötigt werden, überprüft und an die Fachplanung angepasst werden.
Mit der erneuten Aufstellung soll der Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes um den Teilbereich erweitert werden, der durch die Verschiebung des Knotenpunktes an der Lüneburger Heerstraße auch künftig für eine bauliche Entwicklung zur Verfügung steht. Um diese Bereiche künftig in einer städtebaulichen Ordnung entwickeln zu können, soll auch dieser Bereich planungsrechtlich gesichert werden. Weiterhin sollen im Zuge der Änderung Potenziale zur Nachverdichtung im Plangebiet festgestellt und als Baufläche ausgewiesen werden.
Die Anhörung des Ortsrates Hehlentor erfolgt gemäß § 94 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 NKomVG im Verlauf des Planverfahrens, spätestens nachdem das Verfahren zur Beteiligung der Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind (§ 4 BauGB), abgeschlossen worden ist.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,5 MB
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