Mitteilungsvorlage - MV/0099/14
Grunddaten
- Betreff:
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Dritter Bericht über die Maßnahmen der Stadt Celle zur Umsetzung des Grundsatzes der Gleichberechtigung und deren Auswirkungen (Bericht nach § 9 Abs.7 NKomVG) 2010 - 2012
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- 11 Personal
- Zuständigkeit:
- (Dirk-Ulrich Mende)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Geplant
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Ausschuss für Personalangelegenheiten und Verwaltungsmodernisierung
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Anhörung
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30.04.2014
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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14.05.2014
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Sachverhalt:
Der Oberbürgermeister berichtet alle drei Jahre gemäß § 9 Absatz 7 NKomVG dem Rat zusammen mit der Gleichstellungsbeauftragten über Maßnahmen zur Frauenförderung und Gleichstellung. Frauenförderung und Gleichstellung werden als wesentliche Produkte der Stadt Celle im Haushalt geführt und über Kennzahlen geprüft. Bedeutung erhalten die Fragen zur Gleichstellung in den Fachzielen des Verwaltungsvorstandes, der zur Sensibilisierung und Aufklärung durch das Aufgreifen gleichstellungsrelevanter Themen beiträgt. Die Erwerbsbeteiligung von Frauen wird zukünftig besonders wichtig.
Frauen als Erwerbstätige
Der Anteil der Menschen im erwerbsfähigen Alter von 18-59 Jahren beträgt gut 54 Prozent (37.720). Von diesen sind wiederum 54 Prozent (20.413) weiblich.* Die Beschäftigtenquote der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Frauen in der Stadt Celle ist von 47,7 Prozent im Jahr 2001 auf 48,6 Prozent im Jahr 2011 (um 0,9 Prozentpunkte) gestiegen. Allerdings ist der Anteil der in Vollzeit Beschäftigten in dem Zeitraum um 3,9 Prozentpunkte gesunken.** Dieser bundesweit zu beobachtende Trend benachteiligt Frauen. Der Einstieg, Wiedereinstieg in Erwerbsarbeit und der Aufstieg von Frauen sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf besitzen daher hohe Priorität.
Bezug zum Berichtszeitraum 2007 - 2009
Im Berichtszeitraum 2007-2009 sind die Maßnahmen der Verwaltung zur Betreuung und Bildung von Kindern in Tageseinrichtungen und zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf differenziert dargestellt worden. Der aktuelle Bericht befasst sich mit der Kinderbetreuung unter drei Jahren, mit der Mädchenarbeit und mit der Förderung von Frauen in der Wirtschaft (siehe unter 3.). Damit sind wichtige Aspekte der Gleichstellung erfasst. Die Entwicklung der Personalstruktur und die Maßnahmen zur Personalentwicklung werden in den Abschnitten 1. und 2. behandelt.
Die Stelle der Gleichstellungsbeauftragten ist im Juni 2012 neu besetzt worden. Mit dem personellen Wechsel sind inhaltliche Veränderungen der Gleichstellungsarbeit verbunden, die unter 4. dargestellt werden.
Es ist ein wesentliches Ziel der Gleichstellungsarbeit den Frauen aus allen Milieus, aus den unterschiedlichen Herkunftsländern und mit unterbrochenen Berufsbiografien, eine ihrer Befähigung entsprechende Positionierung in qualifizierter Erwerbsarbeit und die Teilnahme und Teilhabe an den zivilgesellschaftlichen Organisationsformen zu erleichtern. Die weiteren Ziele und Maßnahmen zur Gleichstellung von Frauen und Männern sind im Bericht differenziert dargestellt.
*Daten 12/2012 aus eigener Erhebung der Stadt Celle, Fachdienst 02 vom 26.07.13
** Daten der Bundesagentur für Arbeit, Statistik-Service Nordost, 01.10.12
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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978,8 kB
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