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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0130/14

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Rat bewilligt überplanmäßige Auszahlungen für den Ausbau der Lauensteinstraße im letzten Abschnitt (3.BA) nach § 117 NKomVG i.V.m. § 89 NKomVG in Höhe von 60.000 €. 

 

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Sachverhalt:

 

Der begonnene Ausbau der Lauensteinstraße soll im 3. BA fortgeführt werden (letzter Abschnitt bis zur “Denickestraße“ mit Neugestaltung des Einmündungsbereiches).

Daher ist die Maßnahme ausgeschrieben worden. Das geprüfte Ergebnis der Submission  weist als günstigsten Bieter die Firma Ostbau aus, deren Angebot 837.000,00 € beträgt. Die bereits verlängerte Bindungsfrist des Angebotes läuft am 23.05.2014 ab. Um den Auftrag an die Fa. Ostbau vergeben zu können, bedarf es zusätzlicher Mittel in Höhe von 60.000,00 €. Hiervon ist auch die Baudurchführung abhängig. Der 3. BA soll in 2014 möglichst noch fertiggestellt werden. Im Deckungskreis sind 777.137,64 € verfügbar. Um die Angebotssumme in Höhe von 837.000,00 € decken zu können, besteht ein Mehrbedarf in Höhe von 60.000,00€.

Im fraglichen Abschnitt der Lauensteinstraße ist der RW- und SW-Kanal dringend zu erneuern, welches aufgrund des maroden Zustandes der Kanäle nur in offener Bauweise vorgenommen werden kann. Die für den SW-Kanal in den Haushalt eingestellten Mittel decken den nach Ausschreibung vorliegenden notwenigen Bedarf (280.000 €).

Das begonnene Bauvorhaben ist demzufolge insbesondere aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht durchzuführen, um eventuell Schaden von der Stadt abzuwenden.

Beim Produktkonto 541000-0960068-7872072 „Planung und Bau von Gemeindestraßen“, Vorhaben „Ausbau Lauensteinstr. OT Neustadt – Tiefbau“ besteht ein Mehrbedarf in Höhe von 60.000 €.

Der finanzielle Mehrbedarf in Höhe von 60.000 € wird aus Minderauszahlungen bei  dem Produktkonto Sanierung; Sanierung Neustadt, Zuschüsse (511600.7817001) bereitgestellt.

 

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